Wegen Stornoklausel

Verbraucherschützer verklagen Debeka Lebensversicherung

Kunden, die ihre Debeka-Lebensversicherung kündigen, müssen dafür eine Gebühr berappen. Gegen die dafür verantwortliche Stornoklausel klagt nun die Verbraucherzentrale Hamburg.

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11:12 Uhr | 19. Dezember | 2023
Verbraucherschützer verklagen Debeka Lebensversicherung

Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt die Debeka Lebensversicherung wegen einer in Lebensversicherungen enthaltenen Stornoklausel.

| Quelle: Debeka

Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt die Debeka wegen einer Stornoabzugsklausel in Lebensversicherungsverträgen (Az. OLG Koblenz, AZ: 2 UKl 1/23). Erst im Mai hatten die Verbraucherschützer das Unternehmen deswegen abgemahnt und dem Koblenzer Versicherungsunternehmen bis zum 30. Mai Zeit gegeben, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Tatsächlich hatte die Debeka bereits kurz darauf erklärt, der Aufforderung nicht nachkommen zu wollen, da die Vorwürfe nicht gerechtfertigt seien.  

Die Begründung des Versicherers: Der Stornoabzug diene dem Schutz des Versichertenkollektivs vor Spekulationen des Einzelnen aufgrund von Veränderungen am Kapitalmarkt. Kunden würden zudem ausreichend genug durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die vertraglichen Unterlagen über den Stornoabzug informiert werden. Die Vereinbarung „erfüllt die gesetzlichen Anforderungen“, erklärte das Unternehmen.

Das sehen die Verbraucherschützer allerdings anders. Sie argumentierten auf der Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes, dass die durch die Klausel entstehenden Abzüge, die Kunden bei Kündigung zahlen müssen, nicht konkret beziffert und damit auch nicht angemessen seien. „Welcher (Stornoabzug) wann gilt, ist völlig intransparent“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Versicherte müssen demnach schon bei Vertragsschluss über die Höhe eines drohenden Abzuges, der bei einer Kündigung fällig wird, unterrichtet werden. Damit sollen sie die wirtschaftliche Bedeutung des Abzugs erkennen können.

Die Debeka ist offenbar nicht der einzige Versicherer, den die Verbraucherzentrale auf dem Schirm hat. So prüfe sie derzeit, ob auch Kunden „anderer Versicherungsgesellschaften von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug bei Kündigung des Rentenversicherungsvertrags betroffen sind“, heißt es in einem aktuellen Statement. Die Verbraucherschützer rufen Versicherte, die bei der Kündigung ihres Vertrags hohe oder undefinierte Abzüge zu zahlen hatten, auf, sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg zu melden (versicherungen@vzhh.de).

In einem anderen Fall hatten die Verbraucherschützer Erfolg: So erklärte im April dieses Jahres die Stuttgarter Lebensversicherung bereits, auf eine solche Stornoklausel bei fondsgebundenen Lebensversicherungen verzichten zu wollen. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass die Kosten Verbraucher sogar davon abhalte, von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch zu machen. Die Stuttgarter lenkte ein und erklärte gegenüber procontra, dass die Klausel formaljuristisch angreifbar sei und man deshalb die Unterlassungserklärung abgegeben habe.