Schadenfall der Woche

US-Versicherer nutzt Luftbilder: Kundin bangt um Versicherungsschutz

Drohnen statt Gutachter: Eine US-Hausbesitzerin soll ihr intaktes Dach ersetzen – sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Der Fall wirft Fragen zur Risikoprüfung und zum Datenschutz auf – auch mit Blick auf Deutschland.

Ein nach hinten austretendes Zebra

| Quelle: procontra

Eine eigentlich routinemäßige Wohngebäudeversicherung entwickelt sich für Linda Bennett zur unerwarteten Belastungsprobe. Die seit 1993 bei State Farm – einem der größten Versicherungs- und Finanzdienstleister der USA – versicherte Hauseigentümerin erhielt jüngst eine Mitteilung, wonach ihr Dach angeblich sanierungsbedürftig sei. Die Konsequenz: Ohne Austausch drohe der Verlust des Versicherungsschutzes. Das berichtet Focus-Online. Die kalkulierten Kosten belaufen sich laut Schreiben auf rund 20.000 US-Dollar. Bennett selbst zeigt sich irritiert und widerspricht der Risikoeinschätzung deutlich. Gegenüber ABC7 Eyewitness News erklärte sie: „Mein erster Gedanke war, dass es sich um einen Fehler handelt. Sie haben das falsche Haus, denn mit meinem Dach ist alles in Ordnung.“ Die zentrale Frage drängt sich auf: Wie belastbar sind solche Bewertungen – und auf welcher Datengrundlage basieren sie tatsächlich?

Risikoprüfung per Drohne

Die Antwort liefert ein Blick auf die Methodik der Versicherer: Vor-Ort-Besichtigungen werden zunehmend durch digitale Verfahren ergänzt – oder sogar ersetzt. Bennett zufolge habe nie ein Gutachter ihr Grundstück betreten; stattdessen sei eine Drohne über ihr Haus geflogen. State Farm bestätigte diese Praxis indirekt. Laut New York Post erklärte das Unternehmen, dass zur Bewertung des Dachzustands „eine Mischung aus Werkzeugen“ genutzt werde, darunter Luftbilder von Flugzeugen oder Satelliten sowie – „in einigen Fällen“ – physische Inspektionen. Effizienz auf der einen Seite, mögliche Fehleinschätzungen auf der anderen: Diese Antithese beschreibt die aktuelle Entwicklung im Underwriting-Prozess treffend. Ähnlich gelagert ist der Fall von Lynne Schueler aus Massachusetts: Auch sie erhielt laut Bericht Drohnenaufnahmen ihrer Immobilie – verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von sechs Wochen Baumschnittmaßnahmen umzusetzen, andernfalls drohe die Vertragskündigung.

Deutschland: Strenge Datenschutzregeln setzen klare Grenzen

Während US-Versicherer zunehmend auf technologische Ferndiagnostik setzen, wäre ein vergleichbares Vorgehen in Deutschland rechtlich kaum haltbar. Hierzulande greifen strenge Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte: Das unerlaubte Filmen oder Fotografieren von Privatgrundstücken stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und ist grundsätzlich unzulässig. Die Erhebung personenbezogener Daten – etwa durch Drohnenaufnahmen – bedarf einer klaren Einwilligung und muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die regulatorische Realität zeigt damit ein deutliches Spannungsfeld: technologische Möglichkeiten versus rechtliche Grenzen.