Verbot

Slowakische Aufsicht untersagt Versicherer das Geschäft

Die slowakische Versicherungsaufsicht NBS hat dem auch in Deutschland tätigen Versicherer Vobis die Erlaubnis entzogen, weiter Versicherungen zu vertreiben. Dieser will sich dagegen zur Wehr setzen.

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12:06 Uhr | 08. Juni | 2023
Verbot

Die slowakische Versicherungsaufsicht NBS hat dem auch in Deutschland aktiven Versicherer Vobis das Geschäft untersagt.

| Quelle: Thomas Winz

Die slowakische Versicherungsaufsicht Narodna banka Slovenska (NBS) hat der auch in Deutschland tätigen Novis Versicherungsgesellschaft die Erlaubnis entzogen. Dadurch ist es dem Versicherer untersagt, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin wurde von der NBS über diesen Schritt informiert.

Der Entzug der Erlaubnis hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Verträge, heißt es weiter. In einem nächsten Schritt wird die NBS nun aber vor einem Gericht die Auflösung des Versicherers, die Einstellung eines Liquidationsverfahrens sowie die Bestellung eines Liquidators beantragen.

Grund für den drastischen Schritt sind laut einem FAQ der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA Verstöße des Versicherers gegen die europäischen Solvency II-Richtlinie.

Versicherer will gegen Entscheidung vorgehen

Der 2014 gegründete Versicherer vertreibt fondsgebundene Lebensversicherungen in einer Vielzahl europäischer Länder, darunter der Slowakei, Tschechien, Italien, Ungarn, Österreich und Deutschland. 2017 sorgte Novis kurzzeitig für Aufsehen, als er bekannt gab, dass die Versicherungsprämien künftig per Bitcoin bezahlt werden können.

Novis selbst will die Entscheidung der NBS übrigens nicht akzeptieren. Man sei überrascht, wie viele Fehler diese enthalte, teilte der Versicherer auf seiner Homepage mit. Sämtliche Beweise zugunsten von Novis seien von der slowakischen Versicherungsaufsicht ignoriert worden. „Dazu gehört auch die Einschätzung eines Wiener Gerichtssachverständigen, der behauptet, dass die NBS die Solvenzbilanz der Novis so stark verzerrt hat, dass der Experte die NBS-Vorgehensweise als ,Fälschung‘ bezeichnete.“

Aus diesem Grund bereitet der Versicherer eine Klage gegen die NBS vor, die bewirken soll, dass die Wirksamkeit der NBS-Entscheidung aufgeschoben wird.