Schadenfall der Woche

Huk-Coburg bucht 2.000 Euro bei einer Frau ab - doch sie ist keine Kundin

Einer Frau wurde vom Coburger Versicherer über 2.000 Euro vom Konto abgebucht – dabei war die Frau nicht einmal Kundin. Auf Seiten der Versicherung herrscht Rätselraten, wie es dazu kommen konnte.

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10:07 Uhr | 03. Juli | 2025
Schadenfall der Woche

Im Schadenfall der Woche geht es diesmal um mysteriöse Kontobewegungen.

| Quelle: procontra

Eine Frau staunte nicht schlecht, als sie auf ihre Kontoauszüge blickte: Insgesamt fünfmal hatte ihr die Huk-Coburg per Lastschriftverfahren Geld abgebucht – insgesamt 2.000 Euro. So weit, so normal, könnte man an dieser Stelle einwerfen: Versicherungen kosten nun einmal Geld. Das Kuriose am vorliegenden Fall ist aber: Die Offenbacherin hatte keine Versicherung bei der Huk-Coburg abgeschlossen.

Wie kann so etwas geschehen? Auch beim Versicherer ist man ratlos, schildert die Hessische/ Niedersächsische Allgemeine (HNA). „Trotz nochmaliger, intensiver Recherche lässt sich leider nicht mehr nachvollziehen, woher wir ihre Bankverbindung hatten.“ Höchstens eine Erklärung kommt für den Versicherer in Betracht: „Auch wenn es im SEPA-Verfahren aufgrund der Prüfziffer innerhalb der IBAN verwendet wird, gehen wir davon aus, dass dies hier der Fall war.“ Tatsächlich gibt es bei der IBAN große Übereinstimmungen zur IBAN eines Huk-Kunden – die These einer vertauschten IBAN-Nummer wird dadurch wahrscheinlicher.

Lange unbemerkter Fehler

Bemerkt hatte den Fehler beim Versicherer aber offenbar niemand, so dass über längeren Zeitraum immer wieder Geld vom Konto der Offenbacherin abgebucht wurde. Bis diese sich ihre Kontoauszüge einmal genauer anschaute. Mittlerweile hat die Huk-Coburg den eingezogenen Betrag wieder zurückgezahlt – plus eine Trinkfalsche mit Huk-Coburg-Aufdruck als Entschädigung. Ein Geschenk, das bei der betroffenen Offenbacherin allerdings nicht gut ankommt: „Ich hätte hier jetzt keine große Wiedergutmachung erwartet, aber doch eine kleine Geste des guten Willens und kein Werbepräsent im Wert von ein paar Cent“, bringt sie gegenüber der HNA ihren Unmut zum Ausdruck. Nachdem die Zeitung weiter beim Versicherer nachhakte, überwies dieser der Frau 50 Euro für etwaige Zinsausfälle.

Übrigens: Ab Oktober ist ein solcher Fehler laut Angaben der BaFin nicht mehr möglich. Dann muss bei Abbuchungen überprüft werden, ob die IBAN des Empfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Bis dahin kann es sich folglich lohnen, sich seine Kontoauszüge genauer anzuschauen.