Umstrittene Umfrage-Ergebnisse

„Das weisen wir entschieden zurück“ – Rechtsschutzversicherer kontern Anwälte-Kritik

Vor dem Hintergrund einer aktuellen Umfrage wirft die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Rechtsschutzversicherern einen unzulässigen Eingriff in „anwaltliche Mandatsverhältnisse“ vor. Das wollen die Gesellschaften so nicht auf sich sitzen lassen.

BRAK-Vizepräsident RA Dr. Christian Lemke

Kritisiert Rechtsschutzversicherer scharf: BRAK-Vizepräsident RA Dr. Christian Lemke | Quelle: BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fährt schwere Geschütze gegen die Rechtsschutzversicherer auf: Ihrer Meinung nach bieten diese Rechtsberatung an – was eigentlich verboten ist. Außerdem würden sie versuchen, Versicherte durch die Zahlung von Abstandszahlungen dazu zu bewegen, Mandate zu widerrufen oder ganz von der Rechtsverfolgung abzusehen.

BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke spricht von einem „skandalösen Vorgehen“. Der Rechtsanwalt fordert eine umfassende Untersuchung der Praktiken der Rechtsschutzversicherungen und eine klare gesetzliche Regelung, die solche Eingriffe verhinderten. „Versicherer müssen sich rechtstreu verhalten und die rechtliche Beratung denjenigen überlassen, die dazu berufen sind: unabhängigen Anwältinnen und Anwälten“, sagt er.

Umfrage liefert brisante Zahlen

Die Vorwürfe basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, die die BRAK unter ihren Mitgliedern durchgeführt hat. Dabei habe sich gezeigt, dass die kritisierten Praktiken alles andere als Einzelfälle seien.

So hätten gut 42 Prozent der rund 6.000 befragten Anwältinnen und Anwälte angegeben, dass Mandanten von ihnen berichtet hätten, vor der Mandatserteilung durch ihre Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden zu sein. Knapp 13 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärten, dass Versicherer Mandanten sogar Abstandszahlungen angeboten hätten, um sie von einem Rechtsstreit abzuhalten.

Die Versicherer griffen so in die anwaltliche Berufsausübung ein und setzten damit ein „verheerendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit“, findet BRAK-Vizepräsident Lemke.

Versicherer wehren sich gegen Anschuldigungen

Und was sagen die Gescholtenen zu diesen Vorwürfen? procontra hakte bei mehreren großen Gesellschaften nach: Alle verwahrten sich vehement gegen die Behauptung, Rechtsberatung zu erbringen. „Den Vorwurf weisen wir entschieden zurück“, sagt etwa Arag-Pressesprecher Christian Danner. „Selbstverständlich beraten wir unsere Kunden nicht rechtlich. Dies ist uns in Deutschland auch leider nicht erlaubt. Außerhalb Deutschlands ist das tatsächlich kein Problem und die Verbraucher haben dort mehr Möglichkeiten, ihre Rechtsfragen zu klären.“

Dass sie gelegentlich Abstandszahlungen leisteten, bestreiten die Versicherer indes nicht, allerdings sei das zum einen legitim und zum anderen komme das auch nur in äußerst seltenen Fällen vor – bei der Arag liegt die Zahl dieser Angebote nach eigenen Angaben „weit unter einem Prozent.“

Konfliktlösung statt Prozessflut

Nadine Sieren, Sprecherin der Roland Rechtsschutz-Versicherung, legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass sich Ihr Haus als Konfliktlöser verstehe und seinen Kunden – neben der klassischen Kostenübernahme – auch alternative Lösungswege anbiete. „Dazu kann in geeigneten Einzelfällen auch ein sogenannter Deckungsabkauf gehören, der umgangssprachlich häufig als ,Prozessablöse‘ oder ,Abstandszahlung‘ bezeichnet wird. Diese Vorgehensweise ist eine legitime Option, um Konflikte effizient und im Interesse aller Beteiligten beizulegen.“

Dabei finde kein Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung statt. Der Zugang zu anwaltlicher Beratung und zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bleibe für die Kunden jederzeit uneingeschränkt bestehen.

Vielmehr gehe es darum, Kunden ergänzend zur klassischen rechtlichen Auseinandersetzung Wege aufzuzeigen, die in geeigneten Einzelfällen zu einer schnelleren und für alle Beteiligten praktikablen Konfliktlösung führen könnten. Die Entscheidung hierüber liege jedoch stets bei den Kunden selbst.

Auch bei der Örag-Rechtsschutzversicherung betont man, sich stets „rechtstreu“ und im Interesse des Versicherungsnehmers zu verhalten. „,Prozesskosten- bzw. Deckungsablöse‘ realisieren wir, wenn überhaupt in Einzelfällen, nur im rechtskonformen Rahmen“, so Sprecherin Sonja Messerschmidt gegenüber procontra. „Eine Rechtsberatung findet bei der Örag nicht statt. Diese übernehmen externe unabhängige Rechtsanwälte, die wir auf Wunsch vermitteln.“

GDV zweifelt Aussagekraft der Umfrage an

Beim GDV schließlich zweifelt man an der belastbaren Aussagekraft der erwähnten BRAK-Umfrage. Diese basiere ausschließlich auf subjektiven Schilderungen von Anwältinnen und Anwälten über vermeintliche Angaben ihrer Mandanten und unterscheide nicht zwischen rechtlich zulässiger telefonischer anwaltlicher Erstberatung, versicherungsvertraglich gebotener Deckungsprüfung und der insinuierten Rechtsberatung durch Versicherer, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf Nachfrage mit.

„Aus unserer Sicht gehen die von der BRAK gezogenen Schlussfolgerungen deutlich über die Aussagekraft der erhobenen Daten hinaus“, so GDV-Sprecher Christian Ponzel. „Sie sind vornehmlich vor dem Hintergrund der berufsständischen Interessenlage der BRAK und der laufenden Diskussion um eine Weiterentwicklung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu verstehen.“

Tatsächlich hatte das Bundesland Bayern erst kürzlich einen Beschlussvorschlag in die regelmäßig tagende Justizministerkonferenz eingebracht, wonach Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung von Kunden erlaubt werden sollte (wir berichteten). Dazu hätte das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geändert werden müssen. Denn bislang ist den Versicherern diese originär anwaltliche Tätigkeit untersagt. Nach massiven Protesten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer hatte der Vorschlag jedoch keine Mehrheit gefunden. Die Diskussion dauert indes weiter an.

Long Story short

  • BRAK erhebt schwere Vorwürfe: Rechtsschutzversicherer sollen unerlaubt Rechtsberatung leisten und Mandanten mit Abstandszahlungen vom Klagen abhalten.

  • Umfrage-Ergebnisse: Über 42 Prozent der befragten Anwälte berichten von vorangegangener Beratung durch Versicherer, knapp 13 Prozent von angebotenen Abstandszahlungen.

  • Versicherer weisen Kritik zurück: Sie sprechen von legitimen Einzelfällen, bestreiten Rechtsberatung und zweifeln die Aussagekraft der BRAK-Umfrage an.