Kapitalaufschlag festgesetzt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Signal Iduna Lebensversicherung a.G. einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Das hat die Aufsicht am heutigen Donnerstag bekanntgegeben. Als Grund dafür nennt sie Mängel in der Geschäftsorganisation des Versicherers und bezieht sich dabei ganz konkret auf dessen IT. Damit ist die Signal Iduna nach der Axa das zweite Versicherungsunternehmen, das von der BaFin öffentlich als mängelbehaftet gebrandmarkt wird.
Die Anordnungen gegen den Dortmunder Versicherer sind seit dem 13. November bestandskräftig. Die BaFin schreibt dazu: „Eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation hatte ergeben, dass die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.“ Da solche Mängel das Risiko, dass der Versicherer trägt, theoretisch erhöhen, stellt die BaFin an ihn eine erhöhte Solvabilitätskapitalanforderung. Dieser muss er durch einen Kapitalaufschlag nachkommen, also vereinfacht gesagt mehr Geld für den Ernstfall vorhalten. Wenn die Mängel beseitigt sind, hebt die BaFin den Kapitalaufschlag auf.
Laut der Signal Iduna dürfte das schon bald der Fall sein. Denn der Bescheid der BaFin, mit dem sie den Kapitalaufschlag von dem Versicherer fordert, ist schon vom 31. Mai. Dem Ganzen sei eine routinemäßige Prüfung bei der Signal Iduna vorausgegangen, teilte diese auf procontra-Nachfrage mit. „Es gibt aus der Prüfung Feststellungen, die bereits zum größten Teil abgearbeitet sind, zum Beispiel zum Berechtigungsmanagement“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Den mit den Feststellungen verbundenen, wie man seitens des Versicherers betont „geringen“ Kapitalaufschlag habe man nunmehr akzeptiert.
Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass die BaFin in Zukunft die Aufsichtszügel straffer halten möchte, indem sie bei Mängeln dieser Art Ross und Reiter nennt. Bei der Behörde ist man der Meinung, dass es sich dabei nicht um eine Strafe, sondern um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Risikoabdeckung handelt.