Medienberichte

BaFin-Beschwerden über Versicherer offenbar weiter rückläufig

Medienberichten zufolge steigt die Zufriedenheit der Deutschen mit ihren Versicherungsunternehmen. Worüber sie sich dennoch beschwerten und für welchen Sektor es hingegen schlechter läuft.

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13:04 Uhr | 11. April | 2023
BaFin-Beschwerden über Versicherer offenbar weiter rückläufig

Medienberichten zufolge ist die Anzahl der BaFin-Beschwerden über Versicherungsunternehmen auch im Jahr 2022 gesunken.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht ihre Beschwerdestatistik über das Vorjahr stets im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz im Mai. Doch nun sind offenbar einige zusammengefasste Daten zu Versicherungsunternehmen und Banken schon vorab an die Öffentlichkeit gelangt. So berichtet die Nachrichtenagentur dpa, dass die Anzahl der eingegangenen Beschwerden über Versicherer im Jahr 2022 um etwa elf Prozent zurückgegangen ist. Noch 6.166 Fälle seien es gewesen, gegenüber 6.925 aus dem Jahr 2021.

Der häufigste Beschwerdegrund seien, dpa zufolge, die Art der Schadenbearbeitung und damit verbundene Verzögerungen gewesen (28 Prozent der Fälle). Das war schon im Vorjahr so, allerdings mit einem geringeren Anteil (19,8 Prozent). Die Höhe der Versicherungsleistung sei in 13 Prozent der Fälle der Auslöser gewesen, gegenüber 10,2 Prozent in 2021. Die damals noch zweithäufigste Ursache (Beitragsanpassungen: 10,8 Prozent) tauchte hingegen im Vorabbericht der dpa nicht gesondert auf.

Während die Entwicklung der BaFin-Beschwerden über Versicherungsunternehmen als positiv einzuordnen ist, geht es bei den Banken in die andere Richtung. Auch dazu hatte die dpa vor wenigen Tagen berichtet. Demnach sei die Anzahl der Beschwerden in 2022 um rund 19 Prozent auf 14.760 Fälle gestiegen. Laut der letzten BaFin-Statistik wäre sie damit in den letzten fünf Jahren fünf Mal hintereinander gestiegen. Wie die dpa berichtet, sei der kräftige Anstieg vor allem auf Beschwerden im Zuge größerer IT-Umstellungen bei einzelnen Kreditinstituten und verbraucherschutzrelevante Gerichtsentscheidungen zurückzuführen.