Zielgruppe Landwirte: Schäden durch Wölfe nehmen zu

Getötete Schafherden, verwüstete Grundstücke durch flüchtende Tiere und Verkehrsunfälle: Die Zahl der Wolfrudel hierzulande wächst und mit ihr die Schadenhäufigkeit. So können sich Landwirte und Tierhalter schützen.

„Die Zahl der bei Wolfsangriffen getöteten und verletzten Weidetiere nimmt weiter dramatisch und exponentiell zu.“ Diese Warnung sprach der Deutsche Bauernverband vor gut zwei Jahren aus – indes hat sich die Lage kaum entspannt. Laut der jüngsten Statistik der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden 2020 rund 1.000 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gezählt, die Daten aus 2021 liegen aktuell noch nicht vor. Damit stieg die Zahl der bundesweit von Wölfen getöteten Nutztiere auf knapp 4.000 – seit 2016 vervierfachte sie sich. Vor diesem Hintergrund weist der GDV nun auf den Versicherungsschutz für durch Raubtiere verursachte Schäden hin.

Landwirte bekamen 800.000 Euro an Ausgleichszahlungen

Noch 2020 seien hierzulande 158 Rudel gezählt worden, schreibt der Verband. Ein Jahr zuvor seien es 131 gewesen. Am häufigsten gab es Wolfsangriffe auf Schafe und Ziegen (89 Prozent), zu sechs Prozent war sogenanntes Gatterwild (Rot- und Damwild) betroffen und zu knapp vier Prozent Rinder.

Um die Schäden zu bezahlen, erhalten Landwirte von der Landesregierung in der Regel finanzielle Unterstützung. Mehr als 9,5 Millionen Euro wurden 2020 für Präventionsmaßnahmen ausgegeben, rund 800.000 Euro bekamen Landwirte als Ausgleich für getötete Tiere überwiesen. Mit mehr als 1,8 Millionen Euro investierten die Länder Berlin und Brandenburg die höchste Summe in die Prävention.

Abseits der Ausgleichszahlungen decken in vielen Fällen auch Versicherungen entstandene Schäden ab – beispielsweise, wenn Nutztiere durch Wölfe verletzt werden. Landwirten ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung anzuraten. Denn sie müssen zusätzlich auch für Schäden aufkommen, die anderen Personen durch den Ausbruch der Tiere infolge einer Wolfsattacke entstehen.

„Für die Halter von Nutztieren ist die Betriebshaftpflicht ein Muss“, erklärte Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V, im Interview mit einem Agrar-Portal. Allein durch die Vielzahl an rechtlichen Vorschriften an Zäune, Gatter und Pforten sei das Risiko hoch, dass Landwirte bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld tragen. Pferdehalter sind im Fall einer Wolfsattacke durch die Tierhalterhaftpflicht abgesichert. Diese leistet unter anderem dann, wenn die Tiere bei Wolfswitterung panisch reagieren und auf die Straße galoppieren.

Tierlebensversicherung für wertvolle Vierbeiner

Besitzer von wertvollen Tieren, wie Pferden oder Zuchtrindern, haben zudem die Möglichkeit, eine Tierlebensversicherung abzuschließen. Hier wird der finanzielle Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung ausgezahlt – oder wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht taugt oder nicht mehr geritten werden kann.

Für Jagdpächter hingegen ist kein besonderer Versicherungsschutz nötig. Anders als Tierhalter haften sie nicht für Schäden, die durch Wölfe entstehen. Die Raubtiere sind streng geschützt und dürfen daher nicht ohne weiteres gejagt werden.