Vor kurzem wurde ich mit Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gefragt, ob es denn tatsächlich Aufgabe von Finanzberaterinnen und -beratern sein solle, diesen gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten. Eine gute und berechtigte Frage. Sie war darin angelegt, dass ab dem 2. August 2022 bei der Vermittlung von Finanzanlagen und Versicherungsanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt und dann entsprechende Produkte empfohlen werden sollen.
Die schlichte Antwort auf diese Frage ist: Ja. Nun heißt das nicht, dass die bisherige Beachtung der Wünsche und Bedürfnisse damit unbeachtlich wird. Im Gegenteil. Anlegerschutz und Kundenbedürfnisse bleiben vorrangig. Und ansonsten kennt unsere Branche das auch bereits: Bei der privaten Altersvorsorge übernehmen Beraterinnen und Berater durch Vermittlung entsprechender Produkte eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die vom Gesetzgeber gewollt ist (oder war) – siehe Riester oder aktuell das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Ganz ähnlich verhält es sich nun beim Thema „Nachhaltigkeit“. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Mitgestaltung des Wandels jetzt auch Aufgabe der Finanzberaterinnen und -berater ist. Gigantische Finanzströme sollen in nachhaltigere Bahnen gelenkt werden und dabei spielt die Vermittlerschaft nun einmal eine große Rolle. Die Bereitschaft bei vielen ist vorhanden. Viele sehen das als große Chance.
Dabei bleibt aber zu hoffen, dass der Gesetzgeber das Momentum der Akzeptanz bei Vermittlerschaft und Kunden nicht durch falsche Entscheidungen ruiniert. Energiegewinnung aus Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltig im Rahmen der Taxonomie einzustufen, wäre eine solch falsche Entscheidung. Das wäre Greenwashing auf höchster Ebene und sollte weder von Deutschland noch den Investment- und Versicherungsgesellschaften und auch nicht durch die Vermittlerschaft unterstützt werden. Lassen Sie uns gemeinsam Weltverbesserer werden!