Wie viel Entlastung die Pflegereform den Pflegebedürftigen wirklich bringt

Seit dem ersten Januar zahlen die Pflegekassen stationär Pflegebedürftigen Zuschüsse, um sie bei den Eigenanteilen zu entlasten. Doch wie groß ist der finanzielle Effekt wirklich?

Die Eigenanteile in der Pflege steigen unbeirrt weiter. Laut neuen Zahlen, die der Verband der Ersatzkassen (VDEK) in dieser Woche vorgelegt hat, stieg die durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege im Bundesschnitt auf 2.248 Euro. Das sind 69 Euro mehr als zu Beginn des Jahres, als der durchschnittliche Eigenanteil noch bei 2.179 Euro lag.

In einzelnen Bundesländern kann es darüber hinaus deutlich teurer werden – so werden in Baden-Württemberg im Durchschnitt 2.619 Euro aus eigener Tasche fällig, in Nordrhein-Westfalen sind es 2.587 Euro, im Saarland 2.537 Euro. Als vergleichsweise günstig erweisen sich hingegen vor allem die neuen Bundesländer. So zahlen Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt im Schnitt nur 1.700 Euro Eigenanteil, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 1.828 Euro, in Brandenburg 1.903 Euro.  

Viele Ältere können die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung nicht mehr aus eigener Tasche zahlen. Der Staat muss immer häufiger einspringen. So teilte das nordrhein-westfälische Landesamt – Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit den zweithöchsten Eigenanteilen – für Statistik in dieser Woche mit, dass die Ausgaben zur Hilfe für Pflege im vergangenen Jahr um insgesamt 14,1 Prozent gestiegen sind. Mittlerweile zahlt das Bundesland 1,2 Milliarden an Sozialhilfe für Pflegebedürftige.  

Pflegereform greift seit 1. Januar

Um das verschärfende Problem der immer höher steigenden Pflegekosten in den Griff zu bekommen, hatte die Große Koalition unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Reform der Gesetzlichen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Als Kostendämpfer sieht die Reform Leistungszuschläge vor, die abhängig von der Aufenthaltsdauer gestaffelt sind.  

Vollstationär Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bekommen seit 1. Januar in den ersten zwölf Monaten ihres Heim-Aufenthalts einen Zuschuss von fünf Prozent – allerdings nur auf die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Versorgung und die sogenannten Investitionskosten sind weiterhin komplett von den Patienten zu zahlen. Ab zwölf Monaten steigt der Zuschuss schließlich auf 25 Prozent, ab dem zweiten Jahr auf 45 Prozent, ab dem dritten Jahr auf 70 Prozent.  

Und das ist aus Sicht der Verbandkassen auch das Problem – eine wirkliche Entlastung für die Pflegebedürftigen ist erst bei einem längeren Heimaufenthalt zu verzeichnen. Bei kurzer Aufenthaltsdauer verpuffen die Zuschüsse jedoch schnell. Dies zeigt eine Datenauswertung des Verbandes.  

So zahlten Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten abzüglich des 5-Prozent-Zuschlags im Januar dieses Jahres einen Eigenanteil von 2.133 Euro (statt 2.179 Euro) – eine Ersparnis von 46 Euro. Zum 1. Juli stieg der durchschnittliche Eigenanteil jedoch abzüglich des 5-Prozent-Zuschlags auf 2.200 Euro (statt 2.248 Euro). Die 46 Euro Ersparnis waren durch die steigenden Eigenanteile bereits nach sechs Monaten verpufft.  

Spürbare Wirkung erst bei längeren Aufenthalten

Wirkung entfalten die Zuschläge erst bei längeren Aufenthalten im Pflegeheim. So sparen Pflegeheimbewohner mit einem Aufenthalt von über zwölf Monaten durch die Zuschüsse im Schnitt insgesamt 241 Euro Euro, ab 24 Monaten sind es 434 Euro, ab 36 Monaten 675 Euro. Problematisch dabei: Laut Daten des VDEK stirbt fast ein Drittel (30,22 Prozent) der Pflegeheimbewohner bereits im ersten Jahr. Gerade einmal 36 Prozent aller Patienten kann überhaupt den Zuschuss in seiner maximalen Höhe von 70 Prozent in Anspruch nehmen.  

„Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch“, betrachtet VDEK Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner die Pflegereform kritisch. „Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko. Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt.“  

Eine Idee ist dabei, dass die Bundesländer die sogenannten Investitionskosten, die beispielsweise Mieten und Instandhaltungskosten für das Pflegeheim beinhalten, zukünftig übernehmen. „Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so Elsner.  

Auch die Ampel-Koalition hat die Reform und deren Auswirkungen auf die Eigenanteile im Blick. Man werde sie beobachten und darüber hinaus prüfen, „wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann“, heißt es im Koalitionsvertrag. So soll geprüft werden, ob die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden soll, die sämtliche Pflegekosten absichern würde. Entsprechende Vorschläge werden jedoch erst für kommendes Jahr erwartet.