Nachdem die Sozialversicherungsgrößen 2022 aufgrund der rückläufigen Lohnentwicklung weitgehend stagnierten, ist für das kommende Jahr mit einem Anstieg zu rechnen. So sieht die am Freitag vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Sozialveröffentlichungs-Rechengrößenverordnung 2023. Hierbei handelt es sich erst einmal nur um einen Entwurf – im Oktober muss noch die Bundesregierung sowie anschließend der Bundesrat sein Einverständnis mit der Verordnung erklären. In der Regel kommt es hierbei aber nicht zu Änderungen.
Die am Freitag veröffentlichten Zahlen sind dabei auch für Versicherungsmakler von Interesse, vor allem die Versicherungspflichtgrenze. Künftig müssen Arbeitnehmer 5.500 Euro im Monat beziehungsweise 66.000 Euro im Jahr verdienen, damit sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Im vergangenen Jahr lag die Grenze noch bei 5.362,50 Euro im Monat beziehungsweise 64.350 Euro.
Steigende Beitragsbemessungsgrenzen
Anstiege gab es auch bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung beziehungsweise die Rentenversicherung. In diesem Jahr lag die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung unverändert bei 4827,50 Euro. Insbesondere für Gutverdiener waren die stagnierenden Werte eine gute Nachricht gewesen – schließlich werden die GKV-Beiträge nur bis zu dieser Höhe des Gehalts erhoben, jeder Euro darüber hinaus bleibt beitragsfrei.
2023 müssen sich Arbeitnehmer allerdings auf eine steigende Beitragsbemessungsgrenze einstellen. Diese steigt um 150 Euro auf 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr. Dieser Wert gilt für die alten wie für die neuen Bundesländer. Auch in der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze an – im Gegensatz zur Krankenversicherung gilt hier aber kein bundeseinheitlicher Wert. Die BBG im Westen des Landes wird 2023 auf 7.300 Euro (2022: 7.050 Euro/Monat) steigen, jährlich ergibt das einen Betrag von 87.600 Euro. In Ostdeutschland gilt im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.100 Euro (2022: 6.750 Euro/Monat) beziehungsweise 85.200 Euro im Jahr.
Die Erhöhung der Sozialversicherungsgrößen ergibt sich aus der Lohnentwicklung des Vorjahres. 2021 waren die Löhne im Bundesgebiet um 3,3 Prozent gestiegen, in den alten Bundesländern waren es 3,31 Prozent gewesen.

