Versicherer fordern Baurechts-Änderung

Trotz Klimawandel wird in Überschwemmungsgebieten unverändert weiter gebaut. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft strebt deshalb eine Änderung des Baurechts an: Neue Bauvorhaben sollen sich stärker auf die Folgen von Wetterextremen ausrichten.

Überschwemmungen, Starkregen, Hagel: Der Klimawandel hat bekanntermaßen auch für Hausbesitzer Folgen. Doch auf Bauplanung und Raumordnung haben derartige Wetterextreme bislang kaum Einfluss. Das kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Erhebung. 

So sei der Anteil neuer Gebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten im Vergleich zum allgemeinen Gebäudebestand nicht gesunken, immer noch werde in Überschwemmungsgebieten zu viel gebaut. „Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 

Kritik an den Strategien von Bund und Ländern

2,5 Millionen neue Wohngebäude wurden in den vergangenen 20 Jahren errichtet, 32.000 davon auf Grundstücken in hochwassergefährdeten Risikogebieten. Dabei sei der überwiegende Teil der Bebauungspläne zu einer Zeit beschlossen worden, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. 

Der GDV fordert nun eine stärkere Anpassung des Baurechts an den Klimawandel, entsprechende Strategien von Bund und Ländern würden zu kurz greifen. Dass sich die meteorologischen Einflüsse geändert haben, schlägt sich auch in den Statistiken des GDV nieder: 1999 bezifferten sich die von der Wohngebäudeversicherungen erfassten Schäden durch weitere Naturgefahren noch auf zehn Millionen Euro, 2019 schlugen derartige Schäden bereits mit satten 180 Millionen Euro zu Buche. Auch wenn die Schadenhöhen für das einzelne Jahr gesehen nicht sonderlich aussagekräftig sind, offenbart ein Blick auf die vergangenen 20 Jahre doch eine Tendenz hin zu mehr Elementarschäden und einem steigenden Schadenaufwand für die Versicherer. 

Eine der zentralen Forderungen des GDV ist daher die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Geoinformationssystems. Damit soll sich bei neuen Bauvorhaben das Risiko des Auftretens von Naturgefahren und Extremwettereignissen einschätzen lassen. Zudem solle die Anpassung an den Klimawandel als Ziel im Bauordnungsrecht verankert werden, Schutzmaßnahmen technisch konkretisiert sowie ein nationales Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken eingeführt werden. Wie Asmussen in einer Pressemitteilung formuliert, sollten Informationen zu Naturgefahren und klimatischen Veränderungen von Bund und Ländern gebündelt und in einem zentralen Online-System der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

Zwar hat der GDV mit dem Naturgefahren-Check und dem Hochwasser-Check Tools für Mieter und Immobilienbesitzer zur Verfügung gestellt, mit denen diese sich über Unwetterschäden bzw. Die Hochwassergefahr in ihrer Region informieren können. Ein zentrales Informationssystem der öffentlichen Hand könnten diese Informationssysteme jedoch nicht ersetzen, so Asmussen.