Verkehrsschild fällt auf Auto – Ärger für die Stadt?

Nicht nur umstürzende Bäume oder abbrechende Äste können bei einem Sturm Autos beschädigen – auch Verkehrsschilder haben durchaus Schadenpotenzial. Die Frage ist dann: Welche Schuld trägt die verantwortliche Stadt beziehungsweise Gemeinde?

Für versicherte Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro sorgten unlängst die drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Sturmtiefs „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ in Deutschland – in der Liste der schadenreichsten Sturmereignisse seit 2002 gruppierte sich das stürmische Trio damit auf Platz 3 ein.   Schäden entstanden vor allem an Gebäuden – hier zählten die Versicherer 900.000 beschädigte Häuser. Im Vergleich hierzu fielen die Schäden an Autos durch abgebrochene Äste oder umgestürzte Bäume eher gering aus. Über ein umgestürztes Verkehrsschild hatte nun das Kölner Landgericht zu befinden (Az: 5 O 313/19, Urteil vom 11.02.2022).  

Was war passiert  

Im März 2019 hatte ein Mann sein Fahrzeug vor seinem Haus in einer Parktasche abgestellt. An dieser Stelle ließ die Stadt Köln von einer Firma zu dem Zeitpunkt Straßenarbeiten vornehmen – für das Auf- und Abstellen der Baustellenschilder war die Firma selbst verantwortlich.  

Sie ahnen was kommen wird: Im Sturm der darauffolgenden Nacht (Windstärke 11) stürzte ein Warnschild auf das Auto des Mannes. Dieser klagte daraufhin gegen die Stadt Köln und warf dieser vor, ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt zu haben. Entsprechend müsse sie für den entstandenen Schaden inklusive Gutachterkosten in Höhe von 3.000 Euro aufkommen.  

Diese wies den Vorwurf jedoch zurück: Das Verkehrsschild sei ordnungsgemäß gesichert gewesen. Darüber hinaus treffe den Mann eine Mitschuld – schließlich habe er sein Auto viel zu nah an dem Verkehrsschild geparkt, obwohl er doch wusste, was da für ein Wetter drohte.  

Das Urteil

Der Fall landete vor dem Kölner Landgericht. Dieses konnte keine Pflichtverletzung seitens der Stadt Köln erkennen. So bestätigte ein Sachverständiger, dass das Schild vorschriftsgemäß mittels zwei Fußplatten gesichert gewesen sei. Bis zu einer Windstärke 8 wäre das Schild durch diese Sicherung nicht umgefallen. Bei Windstärken von 11 oder 12 könne es jedoch passieren, dass das Schild trotz ordnungsgemäßer Sicherung jedoch umkippe.  

Das Gericht lehnte die Klage des Mannes folglich ab – eine Entschädigung seitens der Stadt Köln kann er entsprechend nicht erwarten. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig.

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