Verbraucherschützer in der Bredouille

Die Pleite der VZ Bremen ist kaum aus den Medien, da kriselt es schon bei den nächsten Verbraucherschützern. Bei Öko-Test gab es am Dienstag umfangreiche Razzien und Hermann-Josef Tenhagens Finanztip wurde wegen Irreführung verurteilt.

Ein Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts bedeutet aktuell Probleme für das Verbraucherschutz-Portal Finanztip unter der Leitung von Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Auch bei Öko-Test kriselt es.

Ein Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts bedeutet aktuell Probleme für das Verbraucherschutz-Portal Finanztip unter der Leitung von Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Auch bei Öko-Test kriselt es. Bild: procontra

In diesem Frühjahr hatte die Verbraucherzentrale Bremen mit ihrer Zahlungsunfähigkeit für einen Paukenschlag gesorgt. Man wolle sich nun in Eigenregie sanieren, nachdem man sich bei der Altersvorsorgeplanung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell verhoben hatte.

Die Auswirkungen finanzieller Fehlentscheidungen bekommen aktuell auch die Verantwortlichen für die Verbraucherzeitschrift Öko-Test zu spüren. Am Dienstag hätten über 40 Beamte in mehreren Städten die Büros des herausgebenden Verlags Öko-Test AG sowie dessen Muttergesellschaft Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) durchsucht. Das berichten gleichlautend mehrere große Zeitungen.

Fragwürdige Geschäfte in China

Hintergrund der Razzien war die gescheiterte Expansion von Öko-Test nach China. Vor zwei Jahren hatten die DDVG und die damalige Öko-Test Holding AG dort mehrere Millionen Euro in die Cavete Beijing Consulting Limited investiert. Nach mehreren Lebensmittelskandalen in China sah der Plan so aus, mit dem gründlichen Ruf deutscher Verbraucherschützer dortige Produkte zu testen und die Ergebnisse an Millionen potenzieller Leser zu verkaufen. Darüber hätte sich auch die SPD gefreut. Denn die Sozialdemokratische Partei ist Eignerin an der DDVG.

Doch anstatt satte Gewinne zu liefern, ging der chinesische Öko-Test-Ableger pleite. Weil die verantwortlichen Manager dabei ihre Prüf- und Sorgfaltspflichten verletzt haben sollen, wird nun ermittelt. Der Spiegel berichtet zudem, einzelne Beschuldigte hätten zugleich Posten bei der Hongkonger Gesellschaft gehabt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft erklärte zwar, dass die Ermittlungen keinen Bezug zu den Presseaktivitäten der Zeitschrift hätten. Besonders zuträglich dürften die aktuellen Entwicklungen sowie das verlorene Geld für sie aber nicht sein.

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Mit juristischen Problemen muss sich dieser Tage auch das Verbraucher-Informationsportal Finanztip herumschlagen. Denn die eigene Bezeichnung als „werbefrei“ auf den Internetseiten des Portals ist falsch und muss unterlassen werden. Zu dieser Erkenntnis ist das Oberlandesgericht Dresden in einem jüngst veröffentlichten Urteil gekommen (Az.: 14 U 207/19).

Ganz im Gegenteil würde das Verbraucherschutz-Portal unter der Leitung von Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen sehr wohl Werbung betreiben – und zwar in Form von Affiliate-Links. Diese sind in den Online-Texten von Finanztip als Hyperlinks hinterlegt und führen unter anderem auf die Internetseiten der Vergleichsportale Check24 und Verivox. Folgt ein Finanztip-Leser diesen Links und schließt über die Vergleichsportale zum Beispiel eine Versicherung ab, erhält Finanztip dafür eine Vergütung.  

Irreführung der Verbraucher

Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. So hätte der kommerzielle Zweck der Affiliate-Links als geschäftliche Handlung gekennzeichnet werden müssen. Davon seien Produkttests und redaktionelle Berichterstattungen nicht ausgenommen.

Zwar hatte das Gericht keine exakte Vorgabe gemacht, wie die Kennzeichnung der Links als Werbung auszusehen habe. Es betonte aber, dass diese Kennzeichnung so deutlich sein müsse, dass für einen Durchschnittsverbraucher kein Zweifel mehr an dessen kommerziellem Zwecks bestehen kann. Die Auflagen erinnern an den Rechtsstreit des BVK gegen Check24.

Gegen sein Urteil vom 05. Juli 2019 hat das OLG Dresden keine Revision zugelassen. Rechtswirksam wird es allerdings erst in ein paar Wochen. Diese Zeit will Finanztip nutzen, um eventuell doch noch gegen die Dresdner Entscheidung vorzugehen. Wie es heißt, würden derzeit alle möglichen rechtlichen Schritte geprüft. Derweil ist auch die Bezeichnung „werbefrei“ am Kopf der Finanztip-Startseite noch nicht verschwunden. Das OLG hatte diese Aussage des Portals als irreführend bezeichnet.

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