Urteil: Keine Kostenübernahme der Cannabis-Therapie bei „Saufdruck“
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Dass der Konsum von Cannabis nicht allein rauschfördernd ist, sondern durchaus auch genutzt wird, um Menschen mit bestimmten Erkrankungen eine Linderung zu verschaffen ist mittlerweile bekannt. Schließlich wird der Gebrauch von Cannabis in immer mehr Staaten legalisiert und zwar nicht nur vor dem Hintergrund der therapeutischen Heilung, sondern sogar um des reinen Genusses Willen. „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften ein“, heißt es im Koalitionsvertrag. Am Mittwoch ist bekannt geworden, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen mehrerer Reformvorhaben bis zum Herbst auch die Cannabis-Legalisierung auf den Weg bringen wolle.
Doch noch steht der Einsatz der grünblättrigen Pflanze vor allem zu medizinischen Zwecken im Vordergrund der öffentlichen Debatte. Menschen, die unter bestimmten chronischen Erkrankungen und noch dazu Schmerzen leiden, setzen seit längerem auf Cannabis. abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!
