Energie, Lebensmittel, Dienstleistungen – derzeit wird alles merklich teurer. Das bewog nun einen Sozialhilfeempfänger dazu, den Staat auf Inflationsausgleich für seine Bezüge zu verklagen. Neben seiner Altersrente erhält er auch Grundsicherung, also den Regelsatz von 449 Euro monatlich, sowie die Erstattung örtlich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Über eine private oder betriebliche Altersvorsorge verfügt der Mann offenbar nicht.
Aus Sicht des Rentners seien seine Bezüge viel zu gering. Angesichts der hohen Inflation und den Preissteigerungen für Nahrungsmittel sei der ausbezahlte Regelsatz unzureichend und untergrabe die Menschenwürde. Zudem halte er die bisherigen gesetzgeberischen Entlastungsmaßnahmen für nicht ausreichend. Deshalb klagte der Mann, zunächst vor dem Sozialgericht Hildesheim, auf eine Erhöhung der Regelleistung auf 620 Euro.
Regierung hat bereits reagiert
Das SG wies seinen Eilantrag jedoch ab, ebenso wie die nächsthöhere Instanz, das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, per Beschluss vom 24.08.2022 (Az.: L 8 SO 56/22 B ER). Die Ablehnung der Ansprüche des Mannes erfolgte einerseits wegen der Zuständigkeit. Die Fachgerichte seien nicht befugt, einem Antragsteller unmittelbar aus dem Grundgesetz höhere Leistungen im Eilverfahren zuzusprechen. Vielmehr sei die Konkretisierung grundrechtlicher Leistungsansprüche ausschließlich dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.
Zudem halten die Richter den gegenwärtigen Regelsatz auch nicht offensichtlich für unzureichend. Zwar würden die aktuellen Preissteigerungen schon dafür sprechen, dass die Höhe der Regelsätze gegenwärtig nicht mehr ausreichen würde, um das Existenzminimum zu sichern. Jedoch hätten die Bundesregierung und der Gesetzgeber die Gefahr unzureichender Leistungen erkannt und reagiert, etwa in Form des 9-Euro-Tickets, des Tankrabatts oder der Einmalzahlung an Grundsicherungsempfänger in Höhe von 200 Euro, so die Begründung. Zusätzlich seien bereits mit Blick auf das „Dritte Entlastungspaket“ weitere Entlastungen auch von Sozialhilfeempfängern angekündigt worden.


