Transparenzregister: Übergangsfrist für GmbHs läuft am 30. Juni ab

Vermittlerbetriebe, die als GmbH firmieren, müssen sich bis Donnerstag in das Transparenzregister eintragen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Eine für Vermittlerbetriebe wichtige Frist läuft schon in wenigen Tagen ab: Nur bis zum 30. Juni haben Betriebe, die als GmbH firmieren, noch Zeit, ihre „wirtschaftlich Berechtigte“ in das sogenannte Transparenzregister einzutragen. Dabei handelt es sich um jene Personen, die vom Unternehmen finanziell profitieren. Das Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland eingeführt und soll sowohl Geldwäsche also auch die Finanzierung von Terrorismus verhindern.

Generell betrifft die Meldepflicht allerdings nur juristische Personen des Privatrechts, also eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die jeweiligen Meldepflichten richten sich nach der bestehenden Rechtsform: AGs und KGaAs konnten bis zum 31. März dieses Jahres die notwendigen Informationen in das Transparenzregister eintragen, während GmbHs bis Ende dieses Monats die Meldung vornehmen müssen. Personengesellschaften wiederum können sich damit bis Ende dieses Jahres Zeit lassen.

Wer die Frist nicht einhält, dem drohen empfindlich hohe Geldstrafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Wem nachgewiesen werden kann, dass er die Informationen vorsätzlich zurückgehalten hat, muss sogar bis zu 150.000 Euro Strafe zahlen.

Tatsächlich gilt die Auflage schon seit Längerem: „Diese Verpflichtung besteht seit dem 1. August 2021 für alle Unternehmen. Neugründungen sind also unmittelbar betroffen und müssen sich eintragen lassen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Weil auch Maklerbetriebe unter die neuen Regeln fallen, und ihnen dadurch regulatorischer Mehraufwand entsteht, wurde die neue Regelung vom Vermittlerverband BVK kritisiert. Heinz bezeichnete in der Vergangenheit die Gesetzesverschärfung als „weitere Verwaltungsbelastung für jedes Vermittlerunternehmen“.

Bei einfachen Unternehmensstrukturen dauert die Eintragung zwischen 20 Minuten und einer Stunde, je nach Übersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verzweigung und Berechtigung, teilt der BVK mit und empfiehlt den Unternehmen, sich frühzeitig um die Eintragung zu kümmern, denn oft treten noch Unklarheiten oder Fragen auf, die den Prozess verlangsamen können. Die Gefahr einer Fristüberschreitung sei entsprechend groß.