procontra: Worauf sollten Tierhalter beim Abschluss einer Krankenversicherungs-Police achten, um böse Überraschungen zu vermeiden?
Svenja Hartlehnert: Der Tierhalter sollte sich vor Abschluss umfassend informieren oder beraten lassen und seinen persönlichen Bedarf ermitteln. Ein grundsätzliches Entscheidungskriterium ist, ob in erster Linie Kosten rund um Operationen durch eine reine OP-Versicherung abgesichert werden sollen, oder ob ein Rundumschutz im Rahmen einer Vollversicherung gewünscht ist. Die Varianten unterscheiden sich im Leistungsumfang sowie der generellen Versicherungssumme, bei den Ausschlüssen, den Wartezeiten und der Selbstbeteiligung.
procontra: Eine Haustierkrankenversicherung, die alle Szenarien abdeckt und ohne Erstattungsgrenzen zahlt, gibt es nicht, da die Beiträge entsprechend hoch wären. Wo kommt es bei Policen-Nehmern oft zu Missverständnissen?
Hartlehnert: Es gibt einige Ausschlüsse zu beachten. Ein wichtiger Punkt ist, dass Fehlentwicklungen, Verletzungen und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, nicht versichert sind. Entsprechende Gesundheitsfragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß und umfassend bei Antragstellung beantwortet werden. In den höheren Leistungsvarianten schließen wir einige Leistungen, die grundsätzlich ausgeschlossen wären, mit ein. Dazu zählen gynäkologische Behandlungen, Zahnbehandlungen und OPs infolge von Hüft- oder Ellbogengelenksdysplasie. Angeborene Fehlentwicklungen werden einmalig pro Vertragslaufzeit, mit bis zu 300 Euro bezuschusst.
procontra: Woran scheitern die meisten Ansprüche, die abgelehnt werden?
Hartlehnert: In unserer bisherigen Praxis mussten wir oft Ansprüche ablehnen, weil entweder eine Wartezeit besteht, die noch nicht abgelaufen ist oder die Leistung nicht versicherbar ist – zum Beispiel, wenn eine Behandlung nicht ärztlich notwendig war und es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt.
procontra: Inwieweit lassen sich zahnmedizinische Behandlungen mit einer OP- und einer Vollschutz-KV-Police abdecken?
Hartlehnert: Bei zahnmedizinischen Behandlungen muss unterschieden werden, um welche Art von Behandlung es sich handelt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Zahnersatz und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien. Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen sind bei uns in allen Policen mitversichert. Zudem sind bestimmte Vorsorgeleistungen wie etwa Zahnprophylaxe in der Premiumvariante unserer OP-Versicherung und bei der Vollversicherung abgedeckt – mit maximal bis zu 150 Euro jährlich für Vorsorgeleistungen insgesamt.
procontra: Stichwort Auslandsschutz: Worauf müssen Tierbesitzer achten?
Hartlehnert: Bei einer Vollschutz-Police besteht bei uns ein weltweiter Versicherungsschutz bis zu zwölf Monate ab Ausreisedatum. Dabei wird grundsätzlich keine Region ausgeschlossen und der Aufenthalt muss vorher nicht angemeldet werden. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
procontra: Für welchen Zeitraum können Tierkranken-Policen bei der ARAG maximal abgeschlossen werden?
Hartlehnert: Bei der Vollversicherung können Verträge von ein bis drei Jahren Vertragsdauer abgeschlossen werden. Der bestehende Vertrag kann bis zum Lebensende des Tieres verlängert werden. Bei Neuverträgen liegt die Altersgrenze für Hunde und Katzen bei 6 Jahren.
procontra: Welche Tier-Policen halten Sie für essenziell?
Hartlehnert: Neben der Tierkrankenversicherung ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für jeden Hundehalter dringend zu empfehlen – in manchen Bundesländern ist sie bereits Pflicht. Denn schnell können beispielsweise durch Verkehrsunfälle, die von Hunden verursacht werden, immense Sach- und Personenschäden entstehen. Ohne eine entsprechende Absicherung können die finanziellen Folgen schnell existenzbedrohend werden. Katzen gelten als Kleintiere und sind dadurch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, die jeder Haushalt haben sollte.

