Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH ist um ein weiteres Kapitel reicher. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen den Verbraucherschützern und dem Anbieter von Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherungen ins mittlerweile sechste Jahr.
Ein kleiner Rückblick: Zeitschriften-Abonnenten war von der F.A.S.I. unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt worden, in denen den Abonnenten mitgeteilt wurde, dass sie über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket kostenlos für drei Monate versichert seien.
Erfolg vor Gericht
Allerdings verwandelte sich dieses kostenlose Paket – sofern der Kunde nicht aktiv widersprach – in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Gegen diese „untergeschobene“ Versicherung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor und erzielte – nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte – mit ihrer Klage vor dem Landgericht Limburg an der Lahn auch einen Erfolg.
Auch das Limburger Gericht (Az: 5 O 30/16) kam zu dem Schluss, dass durch Schweigen kein Vertrag zustande kommen könne – erst recht nicht, wenn der Kunde niemals zugestimmt hatte, an der kostenlosen Testphase teilzunehmen.
Doch nach Aussagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg scheint sich die F.A.S.I. den Limburger Schiedsspruch nicht wirklich zu Herzen genommen haben. Die Verbraucherschützer berichten von einem Fall, in dem ein Kunde nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements von einer „Qualitätskontrolle“ angerufen wurde. Im Gespräch wurde dem Kunden mitgeteilt, dass er als „Dankeschön“ eine dreimonatige kostenlose Testmitgliedschaft zu besagter Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung geschenkt bekomme.
OLG kippt Ordnungsgeld
Hiergegen erwirkte die Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro beim Limburger Landgericht, gegen das die F.A.S.I. jedoch Einspruch einlegte und vor dem OLG Frankfurt auch Recht bekam. Das OLG Frankfurt hob die Limburger Entscheidung auf.
Zwar sah das OLG laut Schilderung der Verbraucherzentrale im Verhalten der F.A.S.I. ebenfalls einen Versuch, den Kunden Versicherungen unterzuschieben. Da die Vorgehensweise hier aber eine andere sei als zuvor, liege kein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vor. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reagiert darauf nun mit einer weiteren Abmahnung. Gut möglich auch, dass in diesem Streit noch einige Kapitel folgen werden.
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