Es geht. Jeder Versicherungsmakler kann Einnahmen erzielen, wenn ein Kunde den Wunsch äußert, Geld in Aktienfonds zu investieren. Das dürfte angesichts des Nullzinsniveaus an den Kapitalmärkten immer häufiger vorkommen. Kann der Makler dem Kunden hier nichts bieten, wandert dieser vielleicht zur Konkurrenz ab.
Abkehr von Versicherungen
Bisher standen viele Bundesbürger in Nibelungentreue zu Versicherungen und Fondspolicen, wenn sie für ihre Altersvorsorge sparen wollten. Doch die Konkurrenz für den langfristigen Vermögensaufbau wächst. Das ahnen immer mehr Vorsorgesparer. Erst vor wenigen Tagen sagte der neue Präsident des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), Alexander Schindler, der Fondsbranche rosige Zeiten voraus.
Wie er im Interview der Börsen-Zeitung ausführt, hält er eine Verdoppelung des verwalteten Vermögens innerhalb des Jahrzehnts für möglich – so wie es in der Dekade zuvor schon der Fall war. Angesichts der niedrigen Zinsen, steigender Vermögen und des zunehmenden Interesses von Privatanlegern an der Altersvorsorge „steht unserer Branche eine positive Entwicklung bevor“.
Bereits im zurückliegenden Jahrzehnt hatten steigende Börsenkurse und ein hohes Neugeschäft das verwaltete Vermögen der Branche von 1,7 Billionen Euro auf 3,4 Billionen Euro anschwellen lassen. Dieses Tempo beibehaltend, wären Ende 2029 an die 7 Billionen Euro realistisch. „Wir sind eine Wachstumsbranche innerhalb der Finanzwelt“, so Schindler.
Teilhabe am Fonds-Boom
Wer als Versicherungsmakler an diesem erwartbaren Boom teilhaben möchte, muss sich für die Aktienanlage öffnen. procontra warf daher bereits in der Ausgabe 01/2020 die Frage „34f als Problemlöser?“ auf. Wer freilich immer noch ohne eine Zulassung für die Vermittlung von Finanzanlagen unterwegs ist, muss dennoch keinen Kunden mit Aktienanlagewunsch ohne jegliche Unterstützung abweisen. Versicherungsmakler können zumindest einen Tipp geben, und zwar der Verweis auf einen Vermögensverwalter, mit dem der Makler kooperiert.
Im Gegenzug für den Tipp zahlt der Verwalter dem Makler ein Entgelt. Die Höhe ist Verhandlungssache. In der Branche werden zum Beispiel 50 bis 60 Basispunkte genannt. Bei einem langfristigen Vermögensverwaltungsvertag kann ein ansehnlicher Betrag für den Makler herausspringen. Doch ohne Risiko ist das Ganze für den Tippgeber nicht. Jegliche Beratung in Sachen Finanzanlage ist für 34d-Vermittler tabu, wie Rechtsanwalt Norman Wirth gegenüber procontra betont.
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Der Maklerpool Fonds Finanz berichtete Anfang November auf einer Internet-Seite über die wachsende Bedeutung von zulassungsfreien Anlageprodukten für Makler ohne 34f Gewerbeordnung (GewO). Das sei ein „interessantes Zusatzgeschäft“. Seit einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 sei für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen keine Erlaubnis nach §34f GewO mehr nötig. Die Rolle des Maklers beschränke sich dabei auf die Abschlussvermittlung. Empfehlungen in Bezug auf einzelne Anlagen dürften keine ausgesprochen werden. Das Anlagemanagement sei ausschließlich Sache der Vermögensverwaltungen.
Unter die Kategorie der Vermögensverwaltungsverträge fielen Anlagen in Portfolios und Investmentfonds. Hier biete Fonds Finanz die hauseigene Online-Vermögensverwaltung easyInvesto mit volldigitaler Abschlusstrecke und laufender Vergütung. Der Vermittler erstelle über die Homepage der Fonds Finanz einen personalisierten Link, über den der Kunde easyInvesto selbstständig starten und ein Depot eröffnen könne. Aber auch drei klassische Fonds-Vermögensverwaltungen mit einmalige sowie laufenden Vergütungen stünden den Vermittlern zur Verfügung.
Unterschiedliche Strategien
Ähnliche Angebote gibt es bei anderen Pools. So bietet Jung, DMS & Cie. eine Vermögensverwaltungslösung an, auf die ein Vermittler ohne 34f-Zulassung seinen Kunden „hinweisen kann“, wie Pool-Chef Sebastian Grabmaier betont. Der Vermittler dürfe den Kunden auch noch „rein technisch“ unterstützen. Die eigentliche Anlageberatung und -betreuung erfolge dann vom Vermögensverwalter.
Für dem Pool angeschlossene Vermittler habe man daher schon 2018 das digitale Robo-Advisor-Angebot easyRobi bereitgestellt, mit dem Kunden direkt online ein Vermögensverwaltungsmandat abschließen können und aus drei Strategien gemäß ihrem Rendite-Risiko-Profil wählen könnten. Laut Grabmaier nutzen die 34d-Vermittler des Pools den digitalen Anlageroboter zunehmend.
Interessant für Makler dürfte auch das neue Angebot der V-Bank sein. Deren Tochter V-Check hat im Oktober 2020 gemeinsam mit den Vermögensverwaltern Ficon und Maiestas sowie dem Finanzbetrieb Global-Finanz ein Pilotprojekt zum Vertrieb von Einzelwertdepots gestartet. Laut V-Check erweitern unter anderem Versicherungsmakler „als Tippgeber ihre Vertriebsspektrum und können ihren Kunden eine auf Einzelwerte basierende Vermögensverwaltung bereits ab 25.000 Euro anbieten.“
Jetzt auch als Einzelwertanlage
Bislang sei eine klassische Vermögensverwaltung mit Einzelwerten erst ab einem Vermögen von 500.000 Euro zugänglich gewesen. Ficon und Maiestas würden unterschiedlich Strategiedepot zusammenstellen und anschließend verwalten. Über die Internetseite des Maklers könnten die Strategien von Kunden eingesehen und digital abgeschlossen werden. Für die Zuführung als Tippgeber erhalte der Makler vom Verwalter eine vorher festgelegte Provision. „Gerade im Zuführungsgeschäft steckt großes Potenzial für alle Seiten“, betont V-Check Geschäftsführerin Corinna Geser.
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