Schadenfall der Woche: Vögel setzen Weideland in Brand

250 Quadratmeter verbrannte Wiesenfläche: Für diesen Schaden in einer saarländischen Gemeinde war nicht etwa menschliche Fahrlässigkeit verantwortlich – stattdessen löste eine Vogelschar das großflächige Feuer aus.

Hausisolierungen, die von nistenden Vögeln beschädigt werden. Ein im Dach hausender Marder, der die Dachziegel verschiebt. Oder eine am Fernseh-Schrank hochkletternde Katze, die durch das derart zu Bruch gegangene TV-Gerät für ein jähes Ende der abendlichen Unterhaltung sorgt. Von Tieren verursachte Schäden sind in der Regel in wenigen Policen abgedeckt. Diese bittere Erfahrung dürfte nun auch der Besitzer einer Wiese in der saarländischen Gemeinde Nonnweiler gemacht haben.   

Dort setzte eine Schar Vögel das weitflächige Weideland mit einer Nahrungsmittel-Transportaktion in Brand, wie der „Spiegel“ unter Berufung auf die Ermittlungen der örtlichen Polizei berichtet. Demnach hatte ein Zeuge beobachtet, wie die Tiere Grünschnitt auf einen hölzernen Strommast transportierten. Offenbar gerieten dabei die Halme der Grasfracht mit einem der drei Stromkabel in Berührung – und setzten eine katastrophale Kettenreaktion in Gang: Die Fracht der Vögel fing Feuer, fiel auf die darunter liegende Wiese und setzte das Grünflächenareal rund um den Strommast in Brand. Das Resultat: 250 Quadratmeter Wiesenfläche wurden durch das Feuer abgefackelt.   

Das Ende der desaströsen Schadensverursachung war damit allerdings noch nicht erreicht: Nach einem heftigen Knall kam es zum Stromausfall. Der Feuerwehr gelang es, den Brand unter Kontrolle zu bringen und zu löschen. Außerdem wurde der zuständige Stromanbieter verständigt, teilte die Polizei mit.

Während in der Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung Schäden, die durch Tiere verursacht werden, oft nicht mit abgesichert sind, ist die Situation in der Kfz-Sparte anders gelagert: Schäden, die beispielsweise infolge von Wildunfällen entstehen, sind in der Teilkasko in der Regel mitversichert. Trotzdem gibt es auch hier Stolperfallen: Rehe, Hirsche und Wildschweine als im Bundesjagdgesetz gelistete Tierarten sind im Versicherungsschutz inbegriffen – werden die Schäden hingegen durch Wildenten oder Wölfe verursacht, leistet der Versicherer nicht.