Alkohol am Steuer ist nie eine gute Idee. Mit klarem Kopf und ein paar Tagen Abstand dürften zwei Schnapsdrosseln mittlerweile froh sein, dass bei ihrer Aktion am vergangenen Wochenende niemand wirklich zu Schaden gekommen ist.
Die Beteiligten, ein 27-jähriger Mann und eine 20-jährige Frau, sind nach eigenen Angaben Mitarbeiter eines Nachtclub im nordrhein-westfälischen Kerpen. Beide standen, soviel vorab, am Samstagmorgen unter Alkohol- sowie auch unter dem Einfluss anderer Drogen. Das hätten Bluttests der Kerpener Polizei ergeben. Doch auch ohne die Bluttests hätte man das angesichts ihres Verhaltens wohl vermuten können. Während ihrer gemeinsamen Schicht in der Nacht von Freitag auf Samstag seien die beiden Nachtclubmitarbeiter in einen Streit geraten, über den die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ausführlich in einer Pressemitteilung berichtet. Nachdem die Frau deshalb nach draußen gelaufen wäre, sei der Mann ihr gefolgt und habe die Schlüssel ihres Pkw mitgenommen.
Eine Schnapsdrossel als Kühlerfigur
Als er die Frau draußen nicht entdecken konnte, habe er sich aus unerfindlichen Gründen dazu entschlossen, trotz 1,4 Promille Blutalkohol mit ihrem Auto loszufahren. Die 20-Jährige habe sich allerdings in Sichtweite befunden und sei, als sie ihr fahrendes Auto entdeckte, auf dessen Motorhaube gesprungen und habe sich dort festgekrallt. Vom plötzlichen Auftauchen der lebendigen Kühlerfigur unbeeindruckt, habe der Mann seine Fahrt in Schrittgeschwindigkeit fortgesetzt und den Wagen mehrere hundert Meter weit bis vor die Polizeiwache gesteuert, ohne dass die Frau heruntergefallen wäre.
Dort angekommen habe ein Beamter nicht schlecht gestaunt, als die Frau von der Motorhaube herunterstieg und sich direkt wieder in einen lautstarken Streit mit ihrem Chauffeur verwickelte. Eher als Randnotiz wird erwähnt, dass dieser keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen konnte. Da sich beide nicht in der Lage befunden hätten, das Fahrzeug am selben Tag noch nach Hause zu steuern, verblieb es verschlossen vor der Polizeiwache. Für den Mann bleibt zu hoffen, dass er auf seiner besonderen Fahrt tatsächlich keinerlei Schäden verursacht hat. Zwar würde die Kfz-Haftpflichtversicherung diese gegenüber den Opfern ausgleichen, ihn anschließend aber in Regress dafür nehmen.
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