Die Liste des Auswärtigen Amtes für Länder mit Reisewarnungen wächst vor allem wegen der Omikron-Variante des Corona-Virus weiter an. Reisende sollten nicht nur für Infektionsschutz sorgen, sondern auch die finanzielle Absicherung bei Reiserücktritt oder -abbruch neben der Auslandsreise-Krankenversicherung im Blick behalten. Die Policen sollten vor allem auch Corona-tauglich sein.
Die Versicherer übernehmen die mit Reiserücktritt oder -abbruch verbundenen Kosten, wenn der Grund eine schwere Erkrankung wie Corona, ein Todesfall oder eine Schwangerschaftskomplikation ist. Auch andere unvorhersehbare Ereignisse wie Kurzarbeit oder eine betriebsbedingte Kündigung sind versichert und somit indirekte wirtschaftliche Folgen der Pandemie. Mitunter kommt es zum Streit, weil Fallen bei Corona im Kleingedruckten lauern, wie auch Entscheidungen des Versicherungsombudsmanns zeigen.
Viele Policen nur eingeschränkt Corona-tauglich
Die Rücktrittsversicherung übernimmt auch die Stornokosten, falls der Reisende selbst oder eine sogenannte Risikoperson wie ein Kind, der Lebenspartner oder die Eltern in eine versicherte Notlage gerät und beispielsweise an Corona erkrankt. Aber viele Policen sind nur eingeschränkt Corona-tauglich. Wird das Zielland erst nach der Buchung vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft, kann man nicht auf Kosten des Versicherers stornieren, sondern muss sich an den Reiseveranstalter oder die Airline wenden, schrieb Finanztest in der Januar-Ausgabe 2021.
Ein neuerlicher Test, publiziert von Finanztest in der Januar-Ausgabe 2022, ergab nun: Testsieger sind die Hanse-Merkur, die Travelsecure und die Europ Assistance. Einen „Corona-Rundum-Schutz“ bietet nach Ansicht der Verbraucherschützer allerdings nur die Hanse-Merkur. Beurteilt wurden 130 Tarife, von denen 48 Vollschutztarife ohne Selbstbeteiligung im Heft vorgestellt werden, die den Pandemiefall mindestens eingeschränkt versichern. Über Policen mit Selbstbeteiligung informieren die Tester nur online.
Wie Finanztest jetzt gewertet hat
Die Bewertung erfolgt in Form von Schulnoten und setzt sich aus drei Teilwertungen zusammen, die unterschiedlich gewichtet wurden. In der Kategorie Reiserücktritt (65 Prozent Anteil am Gesamturteil) gingen die Tester unter anderem der Frage nach, in wieweit Pandemien abgedeckt sind. „Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag“, heißt es.
Die Bedingungen zu einem Reiseabbruch (25 Prozent) wurden unter anderem dahingehend analysiert, ob der Versicherer in einem solchen Fall zusätzliche Kosten trägt und nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet. Oder ob er bei einer verspäteten Rückkehr Mehraufwendungen für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung übernimmt. Die Verständlichkeit der Vertragsunterlagen ging zu zehn Prozent in die Wertung ein. Maßstab war dabei der sogenannte Hohenheimer Verständlichkeitsindex.
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Problemfälle Quarantäne und positiver PCR-Test
Nicht bewertet, aber abgefragt und in den Tabellen ausgewiesen wurde zudem, welche Policen in diesen Fällen leisten:
Die Hanse-Merkur offeriert zum Stichtag der Erhebung (1. Oktober 2021) als einziger Anbieter einen „Corona-Rundum-Schutz“. Sie leistet nicht nur im Pandemiefall, selbst wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt vorlag, und positivem PCR-Test, sondern bietet zudem die Möglichkeit, gegen Aufpreis den Quarantänefall zu versichern. Kostenpunkt für eine Einzelperson bei einer 3.000 Euro teuren Reise: 144 Euro + 19 Euro für den Corona-Schutz.
Finanztest rät zu Abschluss direkt beim Versicherer
Unter den sehr guten und guten Anbietern ist LVM durchweg für Versicherungsnehmer bis 64 am günstigsten. Ab 65 oder 66 wird es meist deutlich teurer (außer bei URV). Einige Anbieter haben sogar eine dreiteilige Altersstaffel, darunter die Allianz Travel/AWP P&C mit 28, 55 und 70 Jahren.
Eine Reiserücktritts-Versicherung muss meist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Für Last-Minute-Urlauber gebe es aber Ausnahmen, so Finanztest. Das Buchen eines Tarifs über ein Portal, beispielsweise als Bestandteil eines Reise-Gesamtpakets, wird kritisch gesehen. „Die enthaltenen Reiserücktrittsversicherungen bieten meist weniger Schutz als Tarife direkt vom Versicherer“, heißt es.
Zusatzbaustein für Corona-Schutz
Die Stiftung Warentest hatte bereits im Mai 2021 Reiserücktrittsversicherungen mit besonderem Blick auf Corona durchleuchtet. An den Ergebnissen hat sich seither nicht viel verändert. So bestätigt der neuerliche Finanztest: Nur 3 Anbieter zahlen nicht, wenn Erkrankung oder Tod in Folge einer Pandemie Grund für den Reiserücktritt sind: BD24, Ergo und URV. Alle drei bieten aber kostenpflichtige Zusatzpolicen, die eine Covid-Erkrankung und Quarantäne abdecken (bei Ergo zusätzlich auch positiver PCR-Test mitversichert).
Alle anderen Versicherer springen ohne Extrakosten bei Reiserücktritt oder -abbruch wegen Corona-Erkrankung ein, wenn bei Reiseantritt keine Reisewarnung bestand. Auch bei behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne und dadurch verpasster Reise gewähren die meisten Versicherer keinen Schutz. Denn die vorsorgliche Isolation wegen Corona-Verdachts gilt gewöhnlich nicht als versicherter Rücktrittsgrund.
Ohne Impfung kaum noch Reisen möglich
Die meisten Urlaubsländer verlangen inzwischen in der Regel einen Corona-Impfnachweis. Hierzulande gibt es keine Impfpflicht. Wer ungeimpft zu Hause bleiben muss, weil ihn die Airline nicht befördert oder das Zielland nicht einreisen lässt, kann keine Leistungen aus der Rücktrittsversicherung erwarten, heißt es bei der Hanse-Merkur. Rücktritts- oder Abbruch-Policen bieten im Pandemiefall also keine vollständige Sicherheit. Das zeigen auch verschiedene Schaden-Beispiele.
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