pro/contra: Sollte das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden?

Die Debatte über die Erhöhung des Renteneintrittsalters flammt immer wieder auf. Für procontra diskutieren darüber Professor Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, und Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK.

Professor Dr. Michael Eilfort (Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft): Pro

1889 wurde unter Otto von Bismarck die Gesetzliche Rentenversicherung eingeführt. Das Renteneintrittsalter lag bei 70 Jahren, die Mindestarbeitsdauer für den Rentenerhalt bei 30 Jahren, der Beitragssatz bei 1,7 Prozent, hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Versicherungsfremde Leistungen waren nicht vorgesehen. Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug damals etwas über 40 Jahre.

2022 liegt das Renteneintrittsalter bei knapp 66 Jahren (auf dem Weg zu 67). Es erfolgen ohne vorherige Einzahlungen Renten(zusatz)leistungen, unter anderem für niedrige Einkommen (Grundrente), Kinder (Anerkennung Erziehungszeiten) und Hinterbliebene. Der Beitrag liegt (noch) bei 18,6 Prozent, mit programmierter Steigerung wegen der Baby-Boomer, obwohl schon jetzt jährlich über 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse fließen. Die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht über 80 Jahre und die Alterung der Bevölkerung schreitet unaufhaltsam voran.

Umlagefinanzierte Rente höchstens für aktuelle Rentner sicher

Wer eins und eins zusammenzählt, weiß: Die umlagefinanzierte Rente ist allenfalls für die aktuellen Rentner sicher – und die Lage der Altersversorgung spitzt sich zu. Die Großen Koalitionen haben mit ihren Rentengaben 2014 (unter anderem die Mütterrente und die Rente mit 63) und 2018 (die „doppelte Haltelinie“) Wohltaten verteilt, die die Probleme massiv verschärfen. Damit wurde im Hier und Jetzt die Wählermehrheit über 55 bedient und Lobbyisten der Sozialverbände gefallen ihren wichtigsten „Kunden“ mit immer neuen Forderungen – zu Lasten Dritter, vor allem der Jüngeren.

Niemand will laufende Rentenleistungen kürzen. Ebenso kann aber niemand, der noch einen Hauch wirtschaftlicher Vernunft spürt, Leistungsbereitschaft erhalten und Arbeit in Deutschland nicht überteuer machen will, für eine deutliche Steigerung des Beitragssatzes eintreten. Eine weitere „Versteinerung“ des Bundeshaushalts mit dann weit über einem Drittel nur für die Rentenkasse und noch weniger Investitionsspielräumen kann auch niemand ernsthaft wollen. Steuererhöhungen in einem Land, dessen Steuerquote ein Rekordhoch erreicht hat und in dem über die Progression umverteilt wird wie kaum irgendwo anders, auch nicht.

Keine weitere "Versteinerung" des Bundeshaushalts

Also: Wo soll das Problem liegen, wenn die Menschen immer gesünder, immer älter werden und einen Teil der gewonnenen Zeit dann auch arbeiten? Dabei ist Letzteres in den meisten Fällen auch nicht mit schrecklicher Fron und Qual gleichzusetzen, sondern mit Erfüllung und Teilhabe verbunden. Die automatische Aufteilung des Zugewinns an Lebenserwartung in Arbeitszeit und Ruhestand ist nicht nur generationengerecht und fiskalisch notwendig, sondern leistet darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag, den Fachkräftemangel abzumildern.

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Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK): Contra

Auf den ersten Blick scheint die Forderung plausibel: Die Menschen werden älter und sie bleiben länger fit – warum sollten sie dann nicht auch länger arbeiten? Weil der Schein trügt und pauschale Antworten auf pauschale Fragen selten gute Lösungen bieten.

Denn tatsächlich leben längst nicht alle Menschen länger und sind länger fit, wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des VdK im vergangenen Jahr gezeigt hat. Menschen, die wenig verdienen, sterben zum Beispiel fünf Jahre früher als Menschen, die viel verdienen. Wer hart körperlich oder psychisch belastend arbeitet, lebt drei Jahre kürzer als jene mit weniger anstrengenden Berufen.

Mehr als drei Millionen Rentner von Armut bedroht

Schon heute stirbt jeder siebte Deutsche vor Erreichen des Rentenalters. Bei einer Rente mit 70 wäre das mehr als jeder Fünfte. Und schon jetzt schafft es nur eine Minderheit der Beschäftigten, überhaupt in Vollzeit bis 65 Jahre zu arbeiten – von 67 Jahren ganz zu schweigen. Wer die Altersgrenze also noch weiter erhöht, kürzt diesen Menschen faktisch die Rente. Denn jeder Monat, den die Friseurin oder der Paketzusteller vorzeitig in Rente geht, kostet sie und ihn für den Rest ihres Lebens Geld. Da sie aber davon ohnehin eher weniger haben, bedeutet das für sie den sicheren Weg in die Altersarmut. Und falls mal wieder jemand behauptet, die gäbe es doch gar nicht in Deutschland: Mehr als drei Millionen Rentnerinnen und Rentner über 65 Jahre sind laut Daten des Europäischen Statistikamts von Armut bedroht. Fast ein Viertel der über 80-Jährigen sind von Altersarmut betroffen, so eine Studie im Auftrag des Bundesseniorenministeriums im vergangenen Jahr.

All das zeigt: Eine pauschale Erhöhung der Altersgrenze kann nicht die Lösung sein. Wer die gesetzliche Rente zukunftssicher und gerechter machen will, muss woanders ansetzen: Wir brauchen künftig mehr Menschen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Von der Beamtin über den Selbstständigen bis hin zu Politikerinnen und Politikern sollten alle Erwerbstätigen Teil dieses Solidarsystems sein. Auch der Anteil der Vollzeit arbeitenden Frauen ließe sich erhöhen, wenn es endlich genügend gute Kinderbetreuung gäbe. Der Mindestlohn muss außerdem bei mindestens 13 Euro liegen, denn nur ab diesem Betrag kommt bei einem Vollzeitjob eine Rente oberhalb der Grundsicherung heraus.

Mehr medizinische und betriebliche Reha-Maßnahmen nötig

Und: Damit mehr Menschen überhaupt bis 67 Jahre Vollzeit arbeiten können, brauchen wir mehr und bessere medizinische und betriebliche Reha-Maßnahmen. Viel zu oft erleben wir in den Rechtsberatungen des VdK, dass solche dringend benötigten Maßnahmen nicht bewilligt und mit unserer Hilfe erst mühsam erstritten werden müssen. Darum: Es ist möglich, die Rente zukunftssicher und gerechter zu machen – allerdings nicht mit einer pauschalen Erhöhung der Altersgrenze.

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