pro/contra: Braucht es eine Maximaldauer bei der Schadenregulierung?

Vier bis sechs Wochen dauert es im Schnitt, manchmal auch Jahre: Eine gesetzlich festgelegte Maximaldauer bei der Schadenregulierung gibt es bislang nicht. Gerade in der BU-Versicherung ist das mitunter ein Problem – bisweilen geben Betroffene zermürbt auf, weil sich Verfahren zu lange hinziehen. Ist eine Maximaldauer nötig? Darüber diskutieren für procontra Michael Strencioch von der Bayerischen und Holger Steiniger, Makler und Fachpolitiker der Linken.

Michael Strencioch (Leiter Medizinisches Kompetenz Center, die Bayerische): Contra

Um einer verzögerten Regulierung Einhalt zu gebieten, mag eine maximale Bearbeitungsdauer in der Sachversicherung ein wirksames Instrument sein. Bei ihr geht es in der Vielzahl der Fälle um keine existenzbedrohenden Schäden. Eine maximale Bearbeitungsdauer schafft hier Planungssicherheit und lässt dem Versicherer bei adäquater Mitwirkung durch den Versicherten auch ausreichend Zeit, seine Leistungspflicht mit der gebührenden Sorgfalt zu prüfen.

Für die private Berufsunfähigkeits-Versicherung, bei der es um die Auswirkungen einer gesundheits- oder unfallbedingten Reduzierung der beruflichen Leistungsfähigkeit geht, gelten jedoch andere Maßstäbe: Dies fängt schon damit an, dass es für die Feststellung einer privatversicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeit auf die Prognose des Arztes ankommt, wann der Gesundheitszustand des Versicherten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserungserwartung mehr rechtfertigt - also so beschaffen ist, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum (von mindestens sechs Monaten) nicht gestellt werden kann. Vielfach können die behandelnden Mediziner erst in einer nachträglichen Auswertung der jeweiligen Krankengeschichte feststellen, ab wann bei dem Versicherten ein nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg therapierbarer Zustand eingetreten ist, der nun zur Annahme einer Berufsunfähigkeit führt. Das nicht zuletzt deshalb, weil die Medizin in ständiger Fortentwicklung begriffen ist und neue Heilmethoden gefunden werden. Hinzu kommt das legitime Interesse des Versicherers an der Aufdeckung von Falschangaben und der Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von – insbesondere wiederkehrenden – Versicherungsleistungen.

Regulierungszeiten über mehrere Jahre sind Einzelfälle

Eine strikte Vorgabe, ab wann der Versicherer über die Berufsunfähigkeit des Versicherten eine bindende Erklärung abgeben muss, setzt voraus, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen über den Beruf und die Krankheit(en) oder den Unfall verfügbar sind. Die komplexe Beschaffung berufskundlicher, finanzieller und nicht zuletzt medizinischer Befunde und Berichte über den gesamten Behandlungsverlauf erfordert in der Regel jedoch äußerst umfangreiche Erhebungen, die aufgrund der für jeden individuellen Einzelfall geltenden Umstände in kein fixes Zeitkorsett passen.

Überlegungen, die Schadenregulierung in der Sachversicherung mit der Leistungsregulierung in der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung zu vergleichen, scheitern unter anderem auch daran, dass es üblicherweise um keine einmaligen Schadenaufwendungen, sondern um erhebliche Versicherungsleistungen mit teilweise langen Restlaufzeiten geht.

Ein wirksames Instrument, Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ist die von vielen Versicherern praktizierte Außenregulierung oder die Inanspruchnahme von angebotenen Assistance-Leistungen. Regulierungszeiten, die zeitlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen, sind ohnehin Ausnahme- und Einzelfälle: Sie beobachten wir nur dann, wenn Gerichte zur Klärung der Leistungspflicht bemüht werden. Bearbeitungszeiten verbindlich durch gesetzliche Vorgaben einzugrenzen, ist deshalb nicht nur für den beteiligten Versicherer, sondern für die gesamte Versichertengemeinschaft der falsche Ansatz.

Seite 1: Prognosen zur Wiederherstellung verloren gegangener Fähigkeiten lassen sich nicht in überschaubarem Zeitraum stellenSeite 2: Verschleppung der Versicherer geschieht auf dem Rücken der Verbraucher

Holger Steiniger (Makler und Fraktionsvorsitzender der Linken im Greizer Stadtrat): Pro

Täglich gibt es tausende Schäden, die passieren und zum Glück sind viele davon über Versicherungsgesellschaften abgesichert. In über 90 Prozent der Fälle funktioniert die Schadenregulierung fach- und sachgerecht, schnell und zuverlässig. Dies führt dazu, dass sehr viele Bürger mit ihrer Versicherung und dem Vermittler zufrieden sind.

Alles, was reibungslos und gut funktioniert, nimmt man als gegeben hin, ist selbstverständlich, keiner Rede wert. Dafür wird über die fünf bis zehn Prozent der Schadenfälle, die in der Regulierung etwas länger dauern, wo nicht alles klar ist oder Fehler bei der Bearbeitung unterlaufen, immer schnell und laut geschimpft und die ganze Branche damit in Verruf gebracht. Bei näherer Betrachtung stellt sich dann heraus, dass der entstandene Schaden gar nicht versichert war, bei der Schadenaufnahme unrichtige Angaben gemacht wurden oder der Geschädigte sich mittels Versicherungsleistung ungerechtfertigt besserstellen wollte, als vor dem Schaden. Die nervenaufreibendste Situation ist aber, wenn sich die Schadenbearbeitung und Abwicklung über Monate und Jahre hinauszieht und der Geschädigte ohne Leistung von der Gesellschaft im Regen stehen gelassen wird.

Frist von vier bis sechs Wochen schafft Sicherheit

In solchen Schadensfällen stellt sich dann immer die Frage, wie lange darf eine Schadenbearbeitung überhaupt dauern und wann ist die Gesellschaft in der Pflicht, einen Schaden abschließend zu bearbeiten?

Bei einer Sachversicherung ist die Dauer der Schadenregulierung von vier bis sechs Wochen als üblicher Zeitrahmen zu sehen. Hierbei handelt es sich um eine Prüffrist, die Versicherungen zur Regulierung des Schadens nutzen können. Im Durchschnitt räumt die Rechtsprechung den Versicherungen bei Unfällen im Verkehr diese Zeit ein. Dies belegt unter anderem ein Urteil des OLG Rostock vom 9. Januar 2001 (Az.: 1 W 3378/98). Diese Frist ist gut und für alle Beteiligten ein planbarer Zeitraum, der Sicherheit schafft.

Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es die Maximaldauer für die Gesellschaften nicht, wann sie die Leistungen zu erbringen haben, was zu erheblichen Problemen der Geschädigten führt.

Mir ist folgender Schadenfall bekannt: Ein Motorradfahrer verunglückte im Oktober 2012 und zog sich Verletzungen zu, die es ihm unmöglich machten, seinen zuletzt ausgeübten Beruf wieder auszuführen. Glücklicherweise ist er gut versichert. Unter anderem besitzt er zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die eine Gesellschaft mit einer relativ geringen monatlichen Rente kommt nach kurzer Prüfung anstandslos ihrer Leistungspflicht nach. Die andere Gesellschaft überschlägt sich mit unzähligen Überprüfungen und folglich beginnen die Klageverfahren. Obwohl der Motorradfahrer nie wieder in seinem Beruf arbeiten kann, ist bis heute noch kein Cent geflossen. Das Ganze zieht sich schon über einen Zeitraum von zehn Jahren hin und ein Ende ist nicht in Sicht. Leider ist dies ein gängiges Problem und kein Einzelfall. Statistiken dazu sind bisher unauffindbar.

Diese Verschleppung geschieht auf dem Rücken der Verbraucher, die in einer Extremsituation ausharren und warten müssen. Hier ist es an der Zeit, besseren Schutz zu leisten und eine Maximaldauer für die Regulierung von Schäden für alle Gesellschaften auf Grundlage eines Rechtsexperten-Rats verbindlich in ein Gesetz zu schreiben. Es braucht auch hier Feststellungen und Fristen, die definieren, wie lange es zumutbar ist, mit einer Versicherungsgesellschaft über die Schadenregulierung zu streiten.

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