Mit dem Wirecard-Skandal wackelte auch die Glaubwürdigkeit der Deutschen Finanzaufsicht. Nicht nur, dass diese sich erstaunlich handzahm gegenüber dem Münchener Zahlungsdienstleister gezeigt und Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen von Wirecard lange Zeit nicht bemerkt hatte. Zudem hatte sich herausgestellt, dass zahlreiche BaFin-Mitarbeiter privat mit Wirecard-Aktien gehandelt hatten – insgesamt 334 private Finanzgeschäfte waren im Jahr 2020 gegenüber der BaFin seitens ihrer Mitarbeiter angezeigt worden.
Für die Öffentlichkeit dürfte es befremdlich gewirkt haben, dass die Aufsichtsbeamten mit Aktien von Unternehmen, die sie beaufsichtigen, spekulieren konnten. Folglich wollte die Finanzaufsicht nach dem Wirecard-Skandal auch nach innen „mehr Biss“ zeigen und schränkte die privaten Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter stark ein.
Regeln für BaFin-Mitarbeiter verschärft
Seit 1. September gilt nun eine neue Dienstanweisung, mit der die bislang übergangsweise geltenden Einschränkungen verstetigt werden. Nach wie vor gilt damit:
Darüber hinaus hat die BaFin die Regeln für einen Teil ihrer Beschäftigten, hauptsächlich aus der Marktaufsicht, weiter verschärft. So dürfen diese seit 1. September auch nicht mehr mit Finanzinstrumenten handeln, die im inländischen Freiverkehr gehandelt werden.
„Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, betonte Präsident Mark Branson in einer Pressemitteilung.
Deutlich weniger Finanzgeschäfte
Schon die übergangsweise geltenden Regelungen scheinen die Aktivität der BaFin-Mitarbeiter an den Finanzmärkten deutlich zu bremsen. Laut BaFin hat sich die Summe der privaten Finanzgeschäfte im ersten Halbjahr im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 nahezu halbiert. Beim Handel mit Einzelaktien registrierte die BaFin einen Rückgang von gar 78 Prozent – dieser starke Rückgang dürfte aber auch durch die schwierige Situation an den Märkten in diesem Jahr beeinflusst sein. Der Handel mit ETF beziehungsweise Fonds stieg jedoch im Vergleich zum Vorjahres-Halbjahr um vier Prozent.
Insgesamt hatte die BaFin im Zusammenhang mit privaten Finanzgeschäften um den Wirecard-Skandal seit 2018 insgesamt bei 42 Mitarbeitern Anhaltspunkte für Verfehlungen gefunden. In den allermeisten Fällen (37) wurde offenbar gegen die unverzügliche Anzeigepflicht verstoßen. Weitere Vorwürfe sind spekulatives Handeln (3), Insider-Handel (1) sowie Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (1).
Allerdings wurden von diesen Fällen erst elf abgeschlossen. In sieben Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da der Verstoß der Mitarbeiter als Bagatelle gewertet wurde. Nur in vier Fällen wurden Maßnahmen gegen die betroffenen Mitarbeiter ergriffen.
Erfreulich aus Sicht der BaFin ist die Tatsache, dass sich der Verdachtsfall auf Insider-Handel nicht bewahrheitet hat. Alle Verdachtsmomente konnten mittlerweile ausgeräumt werden, teilt die Finanzaufsicht mit.


