PKV: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen pauschales Beihilfe-Modell

Baden-Württemberg wäre das sechste Bundesland, das seinen Beamten die GKV mitfinanziert. Die privaten Krankenversicherer sehen offenbar ihre Felle davonschwimmen. Ihr Verband torpediert das Vorhaben nun auch auf juristischer Ebene.

Das Bundesland Baden-Württemberg möchte seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtern. Im geplanten Gesetzgebungsverfahren für eine pauschale Beihilfe nach dem „Hamburger Modell“ (hälftige Übernahme des GKV-Beitrags durch den Dienstherrn analog Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis) liegt mittlerweile ein Referentenentwurf vor. Gegen dessen Inhalte bezüglich der zu erwartenden Beiträge und Leistungen für die Beamten hat sich der PKV-Verband dieser Tage bereits sehr kritisch geäußert.

Nun torpediert die Lobby der privaten Krankenversicherer die politischen Pläne der grün-schwarzen BaWü-Landesregierung zusätzlich auf juristischer Ebene. "Die Einführung einer pauschalen Beihilfe nach dem sogenannten ‚Hamburger Modell‘ stößt auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf Art. 33 Abs. 5 GG“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs im Auftrag des Verbands erstellt hat.

Ist die GKV zu teuer für Beamte?

Die zitierte Rechtsnorm definiert die Pflichten des Dienstherren von Beamten in Sachen Alimentation und Fürsorge. Nach Ansicht der Juristen Dr. Ulrich Karpenstein, Dr. Matthias Kottmann und Dr. Daniel Krebühl, die das Gutachten erstellt haben, darf der Dienstherr diese Pflichten nicht auf Dritte delegieren, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen kann. Da die GKV ihren Leistungsumfang selbst definiere und der Dienstherr darauf im Einzelfall nicht einwirken könne, sei eine pauschale Beihilfe in Form eines „Arbeitgeberanteils“ zur GKV mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn der Dienstherr habe den Beamten und seine Familie konkret in jedem einzelnen Krankheitsfall abzusichern, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Dies werde explizit dadurch erfüllt, dass er für die Staatsdiener in jedem Leistungsfall die individuelle Beihilfe leiste, also einen konkreten Kostenanteil an der individuell ausgewählten Behandlung übernehme. Den Rest sichern die Beamten traditionell über spezielle PKV-Tarife ab.

Darüber hinaus würde das Alimentationsprinzip den Dienstherren dazu verpflichten, die Besoldung seiner Beamten so zu bemessen, dass diese auch die Kosten einer Krankenversicherung decke, die der Beamte für sich und seine Familie abschließe, heißt es im Gutachten. Im Falle der pauschalen Beihilfe drohe aber „die ständige Gefahr einer verfassungswidrigen Unteralimentierung.“ Auch eine mögliche verfassungswidrige Ungleichbehandlung bei der Besoldung verschiedener Beamtengruppen sei zu bedenken. Im Durchschnitt zahlt ein Beamter für seine PKV-Police weniger als zum Beispiel ein Selbstständiger. Auch dessen Ehepartner und Kinder erhalten Beihilfe, was die PKV-Beiträge für sie deutlich reduziert. Allerdings können Partner und Kinder nach dem „Hamburger Modell“ analog der GKV für Arbeitnehmer beitragsfrei bei der jeweiligen Krankenkasse mitversichert werden.

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Als dritten Kritikpunkt führen die Juristen eine mögliche Verletzung der Vorsorgefreiheit ins Feld. Da die Entscheidung für das „Hamburger Modell“ auch in BaWü für Beamte unwiderruflich sein soll, wäre deren Freiheit eingeschränkt. In der Kombination dieser drei verfassungsrechtlichen Kritikpunkte rechnen die Autoren des Rechtsgutachtens mit einer Vielzahl von Feststellungsklagen durch Beamte.

Sollten die Juristen mit ihren verfassungsrechtlichen Bedenken richtig liegen, könnte nicht nur die pauschale Beihilfe in BaWü verhindert werden, sondern auch eine Abschaffung des Modells in den Bundesländern drohen in denen es bislang eingeführt wurde (Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen).

PKV-Lobby geht in die Offensive

Als möglicher Kläger komme der PKV-Verband selbst nicht in Frage, weil er selbst nicht von den Einschränkungen durch die pauschale Beihilfe betroffen sei, erklärte ein Verbandssprecher heute auf procontra-Nachfrage. Ob seine Mitgliedsunternehmen das Gutachten als Anstoß für Klagen aufgreifen werden, könne man jetzt noch nicht sagen. Man wolle mit dem Gutachten aber einen Denkanstoß für die zeitnah stattfindenden parlamentarischen Diskussionen in BaWü geben. Schließlich könne man über die vielseitigen und umfangreichen Nachteile des „Hamburger Modells“ nicht hinwegsehen.  

Der PKV-Verband und seine Mitgliedsunternehmen gehen offensichtlich in die Offensive gegen eine Ausweitung der pauschalen GKV-Beihilfe für Beamte. Mehr Beamte gesetzlich krankenzuversichern wird offen als politisches Ziel genannt, um die Selbstfinanzierung der GKV zu ermöglichen. Die PKV-Lobby sieht dagegen ihre Felle davonschwimmen. Beamte, ihre mitversicherten Familienangehörigen und Pensionäre machen mehr als die Hälfte aller privat Krankenvollversicherten aus.  

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