Der Niedrigzins schlägt weiter mit hohen Beitragsanpassungen in der PKV-Voll- und Pflegeversicherung durch. Pandemiebedingt stiegen die Leistungsausgaben in der Vollversicherung 2021 nur um 2,1 Prozent, während vor der Pandemie die jährlichen Kostensteigerungen über vier Prozent lagen. Dennoch stiegen die Beiträge 2022 um 3,8 Prozent (ohne Beihilfe, wo nur ein Plus von 1,6 Prozent zu verzeichnen war), zeigt der „PKV-Marktausblick 2022/2023“ der Rating-Agentur Assekurata.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist 2021 weitergewachsen, doch in der Vollversicherung gab es ein leichtes Minus von 0,1 Prozent auf aktuell rund 8,7 Millionen Versicherte. Damit ist knapp jeder zehnte Deutsche privat krankenvollversichert. Viele fürchten jedoch die zuletzt massiven Beitragssprünge, die besonders in höherem Alter schmerzen, zumal im Schnitt der vergangenen zehn Jahre die Beiträge um 2,6 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Die Gründe sind vielfältig.
Auswege bei zu hohen Beiträgen
Auswege aus der Endlosschleife der PKV-Beitragsanhebungen gibt es kaum, denn den Versicherer kann man nicht wechseln, ohne seine Alterungsrückstellungen zu verlieren, die in die Beiträge zur Abfederung von überproportionalen Beitragssprüngen im Alter einkalkuliert sind. Da bleibt nur der Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, mit dem sich das bisherige Preis-Leistungsverhältnis in etwa halten lässt. Diesen Rat darf sich ein Makler auch vergüten lassen.
Über Auswege, die mit erheblichen Leistungseinbußen verbunden sind, berichtet die Stiftung Warentest. In der Juli-Ausgabe von Finanztest werden die drei Sozialtarife näher vorgestellt, in denen rund 172.000 Menschen versichert sind:
Was die Sozialtarife nicht bieten
Wer aus einem PKV-Hochleistungstarif kommt, muss sich umstellen: Alle drei Sozialtarife bieten zum Beispiel keine Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie keine oder begrenzte Leistungen beim Zahnersatz. Eine Versorgungsgarantie gibt es nur bei Praxen mit Kassenzulassung, schreibt Finanztest. Im Zweifel helfen die kassenärztlichen Vereinigungen.
In finanziellen Notlagen gibt es Hilfe vom Amt. Finanztest gibt Hinweise, wie privat Krankenversicherte vorgehen sollten, wenn Hilfe vom Jobcenter oder Sozialamt (zum Beispiel ALG II oder Grundsicherung) benötigt wird. Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts werden dagegen nicht im Notlagentarif versichert, sondern wechseln in den sogenannten Basistarif, erklärt der PKV-Verband. Die Stiftung Warentest rät zu schnellstmöglichem Kontakt zum Versicherer und anderen Gläubigern und empfiehlt Hilfe bei Schuldnerberatungsstellen. Einen Notlagentarif für die private Pflegepflichtversicherung gibt es leider nicht.
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