In der privaten Krankenversicherung sieht die Bundesregierung keinen Mangel an Treuhändern. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ hervor.
Laut Zahlen des Bundesfinanzministeriums gibt es derzeit 14 aktive Treuhänder, die sich um Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung kümmern. Zum Hintergrund: Prämienanpassungen in Tarifen, bei denen das ordentliche Kündigungsrecht der Versicherer ausgeschlossen ist, wenn ein unabhängiger mathematischer Treuhänder – ein Versicherungsaktuar, der unabhängig vom beaufsichtigen Versicherungsunternehmen sein muss – die Berechnungsgrundlagen des Versicherers überprüft und sein Einverständnis zur Beitragsanpassung gegeben hat.
200 Stunden je Mandat
Hierbei handelt es sich um eine zeitintensive Aufgabe. Laut Finanzministerium benötige ein Treuhänder für die Überprüfung der Prämienanpassungen eines Krankenversicherers durchschnittlich 200 Stunden, für die die Treuhänder mit durchschnittlich 50.000 Euro je Mandat im Jahr vergütet werden.
Durchschnittlich würden die Treuhänder dabei drei Mandate wahrnehmen, also bei drei Versicherern über die Rechtmäßigkeit der Prämienanpassungen befinden. Die Anzahl der Treuhänder sei damit aus Sicht der Bundesregierung „grundsätzlich ausreichend“ – damit widersprach die Bundesregierung der Befürchtung der Linken-Parlamentarier, dass die geringe Zahl der Treuhänder das Prüfvolumen nicht stemmen könne.
Auch das strittige Thema der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Treuhänder, das im Jahr 2018 gar zu einem BGH-Urteil führte, wurde von Seiten der Fragesteller angesprochen. So fragten die Linken-Bundestagsabgeordneten etwa danach, ob auch die Ampel-Koalition die Auffassung der Vorgängerregierung teile, wonach ein Treuhänder bis zu 15 Jahre lang ununterbrochen für einen Versicherer tätig und dennoch unabhängig sein könnte. Dies wurde seitens des Finanzministeriums bejaht.
Unabhängigkeit soll ausgebaut werden
Dennoch spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die Unabhängigkeit der Treuhänder auszubauen. „Es liegt auch im Interesse der Bundesregierung, wenn das Leitbild des Treuhänders weiter gestärkt wird“, heißt es seitens des Finanzministeriums. Das heiße aber nicht, dass eine Umsatzabhängigkeit gemäß § 319 Absatz 3 Nummer 5 des Handelsgesetzbuchs (HGB) eingeführt wird.
Diese Norm – die sich auf Wirtschaftsprüfer bezieht – besagt, dass diese in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht mehr als 30 Prozent ihrer Einkünfte durch die Prüfung eines Unternehmens erwirtschaften dürfen. Denn: Wenn jemand für ein Unternehmen besonders stark aktiv ist und dadurch viel Geld verdient, könne von der notwendigen Unabhängigkeit nicht mehr die Rede sein.
Die BaFin und auch die deutschen Aktuare hatten sich immer wieder gegen die Übertragbarkeit dieser für Wirtschaftsprüfer geltenden Regelung auf die PKV-Treuhänder ausgesprochen. Und auch die neue Bundesregierung scheint einen solchen Schritt vorerst nicht zu planen. „Dies sollte zuerst im Rahmen des geltenden VAG erfolgen, weil die Kriterien für die Unabhängigkeit dort nicht abschließend normiert sind“, heißt es seitens des Finanzministeriums.
Kritiker des bestehenden Systems, wie der Bund der Versicherten, hatten angesichts des BGH-Urteils 2018 gefordert, die gesetzlichen Vorschriften zur Missbrauchsaufsicht zu konkretisieren. „Wir fordern die Aufsicht auf, schärfer die Interessen der Versicherten, besonders in der PKV, wahrzunehmen“, erklärte damals BdV-Sprecher Axel Kleinlein.

