Seit 2019 schwelt zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Versicherer Axa ein Rechtsstreit über die Kündigung von 17.500 Verträgen zur „Unfall-Kombirente“. Am Freitag verkündeten die Richter am Oberlandesgericht Köln (OLG) das Urteil: Sie entschieden zugunsten der Verbraucherschützer (Az.: 20 U 21/21) und damit gegen das Urteil aus erster Instanz, in dem die Axa Recht bekommen hatte. Damit hat das Verfahren allerdings noch nicht sein endgültiges Ende gefunden: Die Axa kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts rechtlich prüfen und Revision zum BGH einlegen. Insoweit ist das Urteil nicht rechtskräftig“, teilte eine Sprecherin des Versicherers auf procontra-Nachfrage mit.
Bestätigung durch den BGH stärkt Verbraucherrechte
Der Hintergrund des Rechtsstreits: 2018 hatte die Axa 17.500 Unfall-Kombirentenverträge in weniger attraktive Existenzschutzversicherungen umgewandelt und Kunden, die der Umwandlung nicht zustimmen, mit einer Kündigung der Verträge gedroht. Die Unfall-Kombirente sei eine Sachversicherung und könne damit einseitig vom Versicherer gekündigt werden, argumentierte der Versicherer. Gegen diese Auffassung wandte sich die Verbraucherzentrale Hamburg: Bei der Unfall-Kombirente handle es sich nicht vorrangig um eine Unfallversicherung, da sie „Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung“ besitze und zudem als Alternative zur Berufsunfähigkeits-Versicherung vermittelt worden sei. Im Unterschied zur Sachversicherung kann eine BU-Police nicht ohne besonderen Grund gekündigt werden.
Über das aktuelle OLG-Urteil teilte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber procontra mit: „Wir freuen uns sehr. Wir gehen davon aus, dass die Axa in Revision gehen und der BGH entscheiden muss. Insbesondere freuen wir uns auch darüber, dass ein Folgenbeseitigungsanspruch besteht, wenn die Revision das Urteil bestätigt.“ In dem Fall müsse die Axa ihre Kunden anschreiben und ihnen mitteilen, dass sie sich nicht auf das Kündigungsrecht berufen kann. „Bei Bestätigung durch den BGH würden die Verbraucherrechte gestärkt“, so die Sprecherin.
Mehrheit der Kunden wechselte die Versicherung
Indes betont die Axa in einem Presse-Statement: „Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“ Dies hätten auch die Entscheidungen anderer Gerichte zu dem Sachverhalt bestätigt.
Die Verträge zur Unfall-Kombirente hatte die Axa unter anderem abstoßen wollen, da durch den „erheblichen medizinischen Fortschritt“ die Kosten deutlich gestiegen seien. Als Alternative bat der Versicherer seinen Kunden eine Existenzschutzversicherung an. 2019 hatte eine Axa-Sprecherin erklärt, dass die Mehrheit der betroffenen Kunden in die Existenzschutzversicherung gewechselt sei. Allen anderen habe man gekündigt. Konkrete Zahlen wurden jedoch nicht veröffentlicht.
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