Lieber Finanzberater oder Versicherungsmakler?

Im Zuge der Transparenzverordnung hat die EU eine neue Berufsbezeichnung für Vermittler ins Spiel gebracht. Was sie mit dem Begriff Finanzberater verbinden, wollte der AfW von seinen Mitgliedern wissen. Tendenziell könne dieser zu einem verbesserten Image beitragen.

Am 10. März ist die EU-Offenlegungsverordnung oder auch EU-Transparenzverordnung in Kraft getreten. Im Zuge der Berichterstattung war dabei häufig von der Berufsbezeichnung Finanzberater zu lesen. Denn unter diesem Oberbegriff subsumiert die EU alle Arten von Vermittlern, die von den neuen Informationspflichten rund um das Thema Nachhaltigkeit erfasst sind. „Vereinfacht dargestellt, fallen darunter VersicherungsvermittlerInnen, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen. FinanzanlagenvermittlerInnen werden nach unserer Auffassung perspektivisch zu dieser Gruppe hinzukommen“, erklärte heute der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Aber wollen sich Makler und Vertreter in Zukunft lieber als Finanzberater bezeichnen? Das wollte der AfW von seinen Mitgliedern wissen und hat diese dazu ganz aktuell im Mai befragt. Dabei habe der Vermittlerverband betont, dass die bereits geltenden Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „VersicherungsmaklerIn“ weiterhin gültig sind und beibehalten werden können.

Jeder Dritte verspürt eine Aufwertung

Insgesamt 316 AfW-Mitglieder haben teilgenommen. Etwa zwei Drittel der Befragten könnten sich demnach vorstellen, zukünftig die Bezeichnung Finanzberater für sich zu verwenden. Nur jeder Fünfte lehnte dies ab und circa 14 Prozent hatten keine Meinung dazu. Als Aufwertung für die eigene Tätigkeit betrachtet jeder Dritte den Begriff. Als Abwertung sehen dies nur 15 Prozent. Mit 52 Prozent erwartet allerdings der Großteil keinerlei Veränderung. Dabei sind Image-Faktoren in der Vermittlerschaft keineswegs völlig unbedeutend. Schließlich genießen zumindest Versicherungsvertreter hierzulande weiterhin ein sehr niedriges Ansehen.

„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.