Kfz: Zu wenig Sicherheitsabstand kann teuer werden

Der Notfallbremsassistent eines Pkw hatte auf der Autobahn plötzlich fehlerhaft ausgelöst, weshalb ihm ein zu dicht folgender Lkw auffuhr. In der Schuldfrage zwischen Mensch und Maschine musste das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.

Eine Frau war mit ihrem Pkw auf der A5 Richtung Kassel/Hannover unterwegs gewesen als plötzlich der Notfallbremsassistent ihres Autos auslöste. Dieses bremste so abrupt herunter, dass der hinter ihre fahrende Lkw nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und auf den Pkw auffuhr. Allerdings hatte der Lkw-Fahrer den gemäß § 4 Abs. 3 StVO auf Autobahnen zu vorausfahrenden Fahrzeugen vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern unterschritten. Dies wurde von einem Sachverständigen festgestellt. Somit stellte sich vor Gericht die Frage, was schwerer wiegt: Technisches Versagen oder schuldhaftes menschliches Verhalten?

Das Landgericht Frankfurt hatte im vergangenen Jahr noch entschieden, dass der Lkw-Fahrer nur für ein Drittel des Schadens haftbar gemacht werden kann (Az.: 2-12 O 49/19). Dagegen legte die Frau Berufung ein, somit ging das Verfahren vor das Frankfurter Oberlandesgericht (Az.: 23 U 120/20). Dieses sah die Frau zu einem größeren Teil im Recht. Es entschied auf eine Schuld- und somit eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln beim Lkw-Fahrer und einem Drittel bei der Pkw-Fahrerin.

Ohne zwingende Gründe

Dies begründeten die Richter damit, dass der erforderliche Sicherheitsabstand ohne zwingende Gründe um etwa 30 Prozent unterschritten worden sei. Dabei handle es sich um ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers, das leicht vermeidbar gewesen wäre. Das abrupte Abbremsen der Klägerin sei dagegen unstreitig auf das Versagen der technischen Einrichtung ihres Kraftfahrzeugs zurückzuführen.

Das Urteil des OLG ist nicht anfechtbar und damit rechtskräftig.