Impfpflicht: Krankenversicherer kritisieren Pläne der Ampelparteien scharf

Eine allgemeine Impfpflicht könnte schon im März beschlossen werden. Nach einem Vorschlag der Ampelparteien sollen die Krankenversicherer den individuellen Impfstatus ihrer Kunden abfragen, speichern und weiterleiten. Die Versicherer lehnen das aber entschieden ab.

Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht wird immer konkreter: In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass sieben Abgeordnete der Ampelparteien einen Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht für Menschen ab 18 Jahren „mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland“ vorgelegt haben. In dem Papier der Abgeordneten von SPD, FDP und Grünen ist eine Impfpflicht bis zum 31. Dezember vorgesehen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hat.

Dabei sollen die Krankenkassen eine tragende Rolle spielen: Sie sollen ihre Kundinnen und Kunden nicht nur über das neue Gesetz beraten, sondern die Impfnachweise auch anfordern und speichern. Dafür werde „den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können“, heißt es in dem Papier.

Inwiefern die Krankenkassen diesem Vorhaben aber zustimmen, ist fraglich: „Die Ersatzkassen mir Ihren rund 28 Millionen Versicherten und generell die gesetzlichen Krankenkassen sind selbstverständlich bereit, ihren Aufgaben in der Information und Beratung der insgesamt 73 Millionen gesetzlich Versicherten nachzukommen“, sagt Nicole Janke, Pressesprecherin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), der die Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, KHK, hkk und hek vertritt.  

Der Verband sieht die Kontrolle und Durchsetzung einer gesetzlichen Impfpflicht als Aufgabe des Staates an. „Die in diesem Zusammenhang ebenfalls angedachte Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus´ durch Kassen geht aber zu weit. Das wäre Teil der Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht und sollte eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen sein“, so Janke.

PKV: Impfregister in staatlicher Hand

Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich also gegen das Vorhaben, aber was ist mit den privaten Krankenversicherern? In dem Positionspapier ist von ihnen nicht explizit die Rede, trotz der immerhin 8,7 Millionen Versicherten, die die neue Impfpflicht natürlich ebenso betreffen würde.

„Wenn ersatzweise die Krankenversicherungen in die Pflicht genommen werden, ist ein klarer rechtlicher Rahmen erforderlich, der auch die Privatversicherten einbezieht und praktisch schnell umsetzbar ist“, fordert Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherungen gegenüber t-online. Auch er sieht den Staat in der Verantwortung, wenn es um die praktische Umsetzung des Impfregisters geht.

Bußgelder für Ungeimpfte, aber kein Freiheitsentzug

In dem vorgelegten Konzept haben die Abgeordneten bereits Eckpunkte zur konkreten Ausgestaltung der Impfpflicht aufgeführt: Eine Person gelte demnach erst dann als vollständig geimpft, wenn sie alle drei Impfungen, mit einem der zugelassenen Impfstoffe, vorweisen könne.

„Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt“, heißt es in dem Papier. Das heißt, es wird noch zu klären sein, wie mit bestimmten medizinischen Ausnahmen von der Impfpflicht umgegangen wird und unter welchen Gesichtspunkten eine Genesung einzuordnen ist. „Es geht bei der Impfpflicht darum, möglichst viele Menschen zu einer Impfung zu bewegen“, erklärte der Grünen-Politiker Till Steffen gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Wer den Nachweis nicht erbringe, müsse dann mit einem Bußgeldverfahren mit Fristsetzung für ein Nachholen der Impfung rechnen. Mit einem Freiheitsentzug müssen nicht-Geimpfte wohl nicht rechnen: „Es gibt keine Zwangsimpfung, und es gibt auch keine Erzwingungshaft“, so der Grünen-Politiker Steffen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche vorgelegt werden, im März könnte der Bundestag die Impfpflicht dann bereits beschließen.

Gruppenanträge statt Regierungsentwurf

In der Diskussion um die Impfpflicht setzt die Ampelkoalition auf sogenannte Gruppenanträge, einen Regierungsentwurf soll es nicht geben. Das Ziel: Die Vorschläge sollen aus der Mitte des Parlaments kommen, um der komplexen wissenschaftlichen und gleichzeitig ethischen Debatte gerecht werden zu können. „Die Frage einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus ist gesellschaftlich von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb halten wir es für den richtigen Weg, dass die Entscheidung darüber bei den Abgeordneten im Bundestag in freier Abstimmung liegt“, sagt TK-Pressesprecherin Anne Wunsch.

Während Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine Impfpflicht ab dem Alter von 18 Jahren ebenfalls befürwortet, haben Politiker wie Wolfgang Kubicki und andere bereits einen Antrag vorgelegt, in dem sie dieses Vorhaben ablehnen. Wieder andere Abgeordnete plädieren für eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren.

Währenddessen hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Alleingang angekündigt, die bereits beschlossene Impfpflicht für medizinisches Personal in Bayern, die ab Mitte März in Kraft treten sollte, vorerst nicht umzusetzen. Sollte die allgemeine Impfpflicht kommen, wäre Söders ursprüngliches Vorhaben ohnehin hinfällig geworden.

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