„Finanztest" hat die Versicherungsbedingungen von einigen Sachversicherungen auf ihre Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der versicherten Sache untersucht und in der August-Ausgabe publiziert. Die bekanntesten Umstände gibt es in der Auto- und Wohngebäudeversicherung. Doch auch beim Weiterverkauf eines E-Bikes, Handys, Musikinstruments oder Surfbretts kann die Versicherung nicht vom Verkäufer gekündigt werden.
Beispiel Gebäudeversicherung: Hier sei es besonders wichtig, keine Zeiten ohne Versicherungsschutz zu haben, da ein Brand oder ein heftiger Sturm zu existenziell bedrohlichen Kosten führen kann. Die Police ist in den meisten Bundesländern keine Pflichtversicherung. Wird eine versicherte Immobilie verkauft, geht der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über.
Haus verkauft – nur der Käufer kann kündigen
Nur der Käufer hat die Möglichkeit, die Police mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen – allerdings erst innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch. Bis dahin haften Käufer und Verkäufer gemeinsam gesamtschuldnerisch.
David Sahlender, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp, empfiehlt, im Kaufvertrag festzuhalten, ob eine Versicherung besteht. Er weist auf einen weiteren Aspekt hin: „Ein Käufer übernimmt zwar den Versicherungsschutz, kennt möglicherweise aber nicht die Pflichten und Obliegenheiten, die zu dessen Aufrechterhaltung nötig sind.“ Bei leerstehenden Häusern zum Beispiel seien alle Wasserleitungen zu entleeren.
Was beim Verkauf eines Autos gilt
Wer ein Auto gebraucht kauft, übernimmt ebenfalls die Police des Vorbesitzers. Beim Verkauf sollte vertraglich vereinbart werden, dass der Käufer das Auto unverzüglich auf sich ummeldet. Bei der Zulassung muss er eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Die Police des Vorbesitzers wird automatisch gekündigt, wenn der Käufer eine neue abgeschlossen hat. Trotzdem muss der Eigentümerwechsel dem Versicherer gemeldet werden.
Wer ein hochwertiges Fahrrad kauft, möchte es oft gegen Diebstahl und Unfälle versichern und sprengt damit den Rahmen des Versicherungsschutzes der Hausratpolice. Auch bei Gebrauchtkäufen geht eine bestehende Versicherung auf den Käufer über, informiert Finanztest. Vorteil: Es gibt keine Phase ohne Versicherungsschutz. Allerdings bieten nicht alle Versicherer eine Fahrradversicherung für gebraucht gekaufte Räder an.
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Wichtig: Käufer oder Verkäufer müssen dem Versicherer unverzüglich mitteilen, dass das Fahrrad verkauft wurde. Sonst kann es passieren, dass er im Schadenfall nicht leisten muss. Häufig reicht eine Meldung per Telefon oder E-Mail. Versicherer dürfen in den Bedingungen jedoch die Textform (E-Mail, Brief) oder Schriftform (unterschriebener Brief, elektronische Signatur) festlegen.
Was bei Handy, Gitarre oder Surfbrett zutrifft
Auch spezielle Versicherungen für elektronische Geräte, Musikinstrumente oder Sportgeräte, bei denen die Hausratversicherung womöglich nicht genügt, gehen im Fall eines Verkaufs automatisch auf den neuen Eigentümer über, erinnert Finanztest mit Verweis auf Paragraf 95 VVG. Will der Käufer die Versicherung nicht oder der den neuen Kunden nicht, können beide die Police innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen.
Erfahren beide erst später vom Verkauf bzw. der Existenz des Versicherungsschutzes, haben sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit dafür. Frist für den Käufer: sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Der Verkäufer hat ab dem Zeitpunkt des Verkaufs kein Kündigungsrecht mehr.
Wer zahlt die Beiträge?
In der laufenden Versicherungsperiode, oft ein Jahr, sind Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Zahlung des Versicherungsbeitrages verantwortlich. Meist hat der Verkäufer im Voraus bezahlt. Würde er ein versichertes Fahrrad in der Mitte eines Einjahresvertrags verkaufen und der Käufer möchte den Vertrag fortführen, sollten sich beide vorab über die Kostenübernahme einigen.
Ansgar Staudinger, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Bielefeld, erklärt: „Der Verkäufer kann die Versicherungsprämie für das verbleibende halbe Jahr auf den Kaufpreis aufschlagen.“ Verlängert der Käufer den Vertrag, muss er dann allein für die Kosten aufkommen. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Versicherer dem Verkäufer den zu viel gezahlten Beitrag erstatten.
“Der Verkäufer sollte dem Käufer stets den Namen und die Kontaktdaten seines Versicherers mitteilen“, rät Finanztest. Gezielte Information kann auch im Schadenfall eine wichtige Rolle spielen, etwa in Bezug auf Obliegenheiten oder Versicherungszeit.
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