Folgen der Cyberattacke auf DIHK-Register: Das müssen Versicherungsvermittler jetzt wissen

Seit dem Hackerangriff auf den Deutschen Industrie- und Handelskammertag können sich Versicherungsvermittler nicht mehr in das Register eintragen lassen. Wie können sie dennoch mit Versicherern, Vertrieben und Pools zusammenarbeiten? Und was müssen sie im Kundengespräch beachten?

Mann schaut misstrauisch auf Laptop

Seit dem Hackerangriff können sich Versicherungsvermittler nicht mehr in das DIHK-Register eintragen lassen. Wie können sie dennoch mit Versicherern, Vertrieben und Pools zusammenarbeiten? Und was müssen sie im Kundengespräch beachten? | Quelle: diego cervo

Alle Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich in das Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mit ihrer jeweiligen Zulassung eintragen zu lassen. Dieser Pflicht müssen auch Finanzanlagenvermittler und -berater sowie Immobiliendarlehensvermittler nachkommen. Das Register soll Transparenz schaffen und „mehr Schutz vor schwarzen Schafen“ bieten, sagt Norman Wirth, AfW-Vorstand und Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Innerhalb der Branche wird es konsequent genutzt, um zu überprüfen, ob die jeweils notwendige Zulassung vorhanden ist.“

Doch seit dem 10. August dieses Jahres ist genau das nicht mehr möglich. „Aufgrund einer Cyber-Attacke auf die IHK-Organisation ist auch das Vermittlerregister aktuell nicht erreichbar“, heißt es seit Wochen auf der DIHK-Website. Wie jedes Quartal hätten nun die aktuellen Vermittlerzahlen veröffentlicht werden müssen, aber nach wie vor gilt: „Seit dem Cyberangriff haben wir leider keinen Zugriff auf alle Register und warten händeringend darauf, dass endlich wieder alles funktioniert“, erklärt eine DIHK-Mitarbeiterin gegenüber procontra.

Folgen für das Kundengespräch

Was müssen Berufsanfänger oder Vermittler, die ihre Zulassung ändern, jetzt tun? Können Sie überhaupt noch eine Gewerbeerlaubnis erhalten? AfW-Vorstand Norman Wirth gibt Entwarnung: „Die Erteilung oder Änderung von Gewerbeerlaubnissen nach 34 d Gewerbeordnung ist weiterhin möglich.“ Nur in Einzelfällen habe es Probleme bei einzelnen Handelskammern gegeben, die die Erlaubnisse nicht erteilen wollten. „Das ist aber geklärt. Die Registrierung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Vermittlerregister wieder vollumfänglich zur Verfügung steht“, so Wirth auf procontra-Nachfrage.

Allerdings müssen Versicherungsvermittler die Kunden beim ersten Geschäftskontakt auch darüber informieren, wie sich die Eintragung im Vermittlerregister überprüfen lässt: In der Kundenerstinformation finden sich in der Regel die Registriernummer und die Websiteadresse, unter der diese Informationen zu finden sind. Müssen Makler die Erstinformationen nun anpassen? „Eine Änderung der Erstinformation halte ich wegen des nur temporären Zustandes nicht für erforderlich. Ein Hinweis der Vermittler an Neukunden bei Übergabe der Erstinformation wäre vorstellbar“, meint Wirth.

Auch Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands Votum, erklärt, dass die Kundenerstinformationen nicht angepasst werden müssen, „da die Kunden über den Verweis auf die Homepage des Vermittlerregister an die entsprechenden Hotlines verwiesen werden, über die die Auskünfte erteilt werden. Wir haben diese Hotlines geprüft und die Auskunft wurde jeweils prompt und zutreffend erteilt.“

Keine Zusammenarbeit mit Vertrieb oder Pool möglich?

Doch nicht nur im Kontakt mit den Kunden wirkt sich der Cyberangriff auf die DIHK aus. Schließlich gilt normalerweise: Wollen Vermittler mit einem Vertrieb oder Pool kooperieren, benötigen sie den Nachweis aus dem Register, „da ansonsten keine Zusammenarbeit stattfinden sollte“, so Fachanwalt Wirth. Nun können Versicherer, Vertriebe und Pools aktuell die Eintragung aber nicht prüfen, obwohl sie an sich dazu verpflichtet sind. Wirths Kenntnis nach stellen die jeweiligen Handelskammern auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung über die bestehende Eintragung oder Änderung aus.

Bis das Register wieder einsatzbereit ist, bleibt den betroffenen Gewerbetreibenden immerhin also noch der altmodische Weg: der Griff zum Telefon. Über die telefonische Notfall-Hotlines der DIHK wird die Auskunft über die Eintragungen von Vermittlern erteilt und können Neueintragungen vorgenommen werden. Bei einer Neueintragung erhalten Versicherungsvermittler zwar zunächst noch keine eigene Vermittlernummer, das werde aber nachgeholt, sobald die Systeme wieder laufen, sagt Votum-Chef Klein. Die Vermittler erhalten in jedem Fall eine Eintragungsbestätigung. „Bei Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern ist laut DIHK die Vergabe von Vermittlernummern bereits wieder möglich“, so Klein.

Zudem seien die BaFin und die Gewerbeämter, die zum Teil für Versicherungsvermittler als Aufsichtsbehörden zuständig sind, in den Prozess involviert und werden, laut Klein, ihre Prüfprozesse an die Situation anpassen. „Fakt ist: Die fehlende Erreichbarkeit des Vermittlerregisters ist ärgerlich und bedeutet an manchen Stellen einen administrativen Mehraufwand – von großen Einschränkungen oder gar einem Berufsverbot für Vermittler aufgrund einer nicht möglichen Registrierung kann jedoch keineswegs gesprochen werden“, stellt Klein fest.