Finanztest: Angreifbarer Test von Rechtsschutzpolicen

Rechtsschutz kann sich in Beruf, Verkehr und privatem Bereich lohnen. Warum der neue Finanztest trotz leicht verändertem Bewertungsdesign angreifbar und auch eine Umfrage unter Anwälten zu Erfahrungen mit Versicherern kaum aussagekräftig ist.

Die Stiftung Warentest hat in der April-Ausgabe von Finanztest 60 Rechtsschutz-Tarife von 29 Anbietern verglichen und dabei das Augenmerk vor allem auf Familien gelegt, die als Nicht-Selbstständige das Paket für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr nutzen wollen. Vor zwei Jahren waren im Test nur 49 Tarife von 22 Anbietern vertreten.

Nicht aufgeführt wurden auch diesmal wieder Tarife ohne den von Finanztest definierten Mindestschutz. „Mindestens“ folgende Leistungen mussten mit jeder Police abgedeckt sein:

Ob dieser Maßstab sinnvoll ist, wurde auch diesmal von zahlreichen Maklern in Internetforen kritisch hinterfragt, darunter die fehlende Bewertung des Kündigungsrechts durch den Versicherer, da eine solche Kündigung Rechtsschutz anderswo quasi unmöglich mache.

Kaum Augenmerk auf konkrete AVB

In das Testurteil gingen die AVB zu 90 Prozent ein und die Verständlichkeit zu zehn Prozent. Die Teilnote zu den AVB „ergibt sich aus einer Fülle von Bewertungskriterien“, heißt es in der Zeitschrift. Welche Kriterien das genau sind und in welcher Gewichtung sie in diese Teilnote einflossen, wird wie schon vor zwei Jahren nicht transparent, ist aber wichtig, etwa, wann der Versicherungsfall eintritt. Nirgends wird auf eine ausreichend hohe Deckungssumme verwiesen, die bei mindestens 300.000 Euro liegen sollte. Einige Gesellschaften bieten inzwischen sogar unbegrenzte Deckung.

Die Benotung einiger Anbieter hat sich gegenüber dem Test 2020 „deutlich verschoben“. Als Grund gibt Finanztest an, dass der Bundesgerichtshof (BGH) 2021 die kundenunfreundliche Klausel der Arag zum „verstoßabhängigen Rechtsschutzfall“ gekippt hat (Az.: IV ZR 221/19). Diese Klausel ermöglichte es Rechtsschutzversicherern, die Deckungszusage zu verweigern, wenn der Kunde in seiner Begründung nicht die gegnerischen Argumente berücksichtigt. Die Klausel werde nun marktweit nicht mehr angewendet.

Seite 1: Warum die Kritik an der Testmethodik nicht abreißt      Seite 2: Wie Anwälte über die Rechtsschutzversicherer urteilen 

Ermittelt wurden die Preise für Policen mit 150 Euro Selbstbehalt pro Schadenfall (SB). Die Begründung dafür ist fadenscheinig: Ohne die entsprechende SB „steigt die Prämie stark an“, heißt es. Am Beispiel der Advocard wird erklärt, dass der Jahresbeitrag sonst einige hundert Euro höher läge. Diese Thesen lassen sich anhand der aufgeführten Preise nicht belegen, da nur Policen mit 150 Euro SB veröffentlicht wurden. Tatsächlich lohnt auch diese SB kaum, wenn damit lediglich gut 1.200 Euro in zehn Jahren gespart werden, was häufig der Fall ist.

Ergebnis des Tests: Sehr guten Schutz gibt es laut Finanztest nirgends. Eine gute Bewertung schafften 26 Tarife und damit sechs mehr als vor zwei Jahren. Am besten schnitt „Premium“ des ADAC (Note 1,9) ab, allerdings nimmt der Versicherer als einziger Anbieter nicht an kostenlosen Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teil. Dieselbe Note zwei Arag-Tarife: „Aktiv Premium“ und „Aktiv Premium Flex“.

Preiswert ist nicht immer gut

Die Preisunterschiede sind enorm. Das teuerste gute Angebot kostet je nach Wohnort bis zu 683 Euro pro Jahr (Arag „Aktiv Premium Flex“), das günstigste gute Angebot kommt von der HUK-Coburg (Note 2,2) ab 267 Euro („PBV Plus“). Teuerstes gutes Angebot ist der Allianz-Tarif „PBV Best“ (Note 2,1) ab, der samt Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz je nach Wohnort zwischen 704 und 1.001 Euro Jahresbeitrag kostet.

Übrigens: Zu Immobilien-Rechtsschutz, der anderswo nicht integriert ist, gab es einen gesonderten Finanztest, ebenso zum Verkehrs-Rechtsschutz. Dass Billigheimer nicht unbedingt ein Kaufargument sind, davor warnen Makler seit langem – auch mit Blick auf die Leistungsregulierung. Aus Maklersicht schneiden andere Anbieter besser ab, insbesondere ist KS/Auxilia Maklers Liebling.

Was Anwälte von den Versicherern halten

Wie schon vor zwei Jahren hat Finanztest dem Rechtsschutztest auch das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage vom Jahresende 2021 unter 423 Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins veröffentlicht. Danach haben 63 Prozent der Befragten negative Erfahrungen mit der WGV gemacht, 57 Prozent mit Advocard und 54 Prozent mit DMB Rechtsschutz.

Aufgelistet wurden Anbieter, die von mindestens 44 Anwälten bewertet wurden. Die mit Abstand besten Erfahrungen haben DAV-Mitglieder der Umfrage zufolge mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung (82,6 Prozent), Zurich/Deutsche Allgemeine (81 Prozent) sowie Concordia und Ergo/DAS (je 78 Prozent).

Wenn Ihnen dieser Artikel gefällt, abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!

Seite 1: Warum die Kritik an der Testmethodik nicht abreißt      Seite 2: Wie Anwälte über die Rechtsschutzversicherer urteilen