D&O-Versicherung: Der Markt wird immer schwieriger

Ohne Directors-and-Officers-Versicherung lassen sich viele Manager heutzutage gar nicht erst auf einen neuen Job ein. Die Policen sind für sie Voraussetzung für effektives Arbeiten. Doch die Anforderungen der Versicherer nehmen zu.

Einfluss, Geld, Macht – das Berufsleben als Topmanager stellen sich viele glorreich vor. Und während in den meisten Fällen zumindest das Gehalt stimmt, ist klar, dass der Job nicht nur mit einer hohen Arbeitsbelastung, sondern auch mit viel Verantwortung einhergeht.

Entscheidungen treffen gehört im Topmanagement zum Alltag – von kleinen bis hin zu großen, strategischen Beschlüssen. Die sind häufig mit einem gewissen Risiko verbunden: Ohne Risiko lässt sich schließlich nur selten Innovation vorantreiben. Und selbst bei den sichersten Urteilen können auch die Besten der Besten mal daneben liegen. Während mutwilliges Fehlverhalten wie im Fall von Wirecard zurecht abgestraft wird, sind Probleme im Unternehmen nicht grundsätzlich die Schuld einzelner Manager.

Damit die Topkräfte im Fall einer Fehlentscheidung oder sogar einer Insolvenz des Unternehmens nicht persönlich haften müssen, können Unternehmen ihre Manager mit der Directors-and-Officers-Versicherung absichern. In den vergangenen Jahren sind die Richtlinien für diese besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung immer strenger geworden. „Vor allem beim Thema Compliance steigen die Anforderungen stetig“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des „Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV).

Einfluss neuer Entwicklungen

Zu den jüngsten Herausforderungen für Unternehmen gehören etwa Neuerungen im Lieferkettengesetz, durch die sich die Verantwortung des Unternehmens und damit der Manager auf die gesamte Lieferkette ausweitet. Auch die sukzessive Verpflichtung aller Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein Hinweisgebersystem einzurichten, wirkt sich auf die Verantwortung einzelner Manager aus.

Das Hinweisgebersystem, häufig auch Whistleblower-Funktion genannt, soll internen sowie externen Quellen die Möglichkeit geben, mögliche Verstöße oder Straftaten an ermittelnde Stellen zu melden. Den Einfluss solcher Entwicklungen auf die D&O-Policen sollten Berater Unternehmen in jedem Fall eingehend erläutern.

„Dazu kommt, dass Aufsichtsorgane häufiger als früher versuchen, Entscheider in Haftung zu nehmen und Manager dann regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert sind“, sagt Käfer-Rohrbach. Ein Beispiel: Nach einer Analyse des GDV von 368 D&O-Schadensfällen nach Insolvenzen sollten die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen. „

Daher ist auch die Abwehrfunktion der D&O-Versicherung für die Manager ein ganz wesentlicher Teil des Versicherungsschutzes: Sie übernimmt auch die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren“, sagt Käfer-Rohrbach. Ein wichtiger Hinweis den Berater an ihre Unternehmenskunden weitergeben können.

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Unrentables Geschäft?

Die veränderten Anforderungen sorgen auf Seiten von Versicherungsnehmern sowie -gebern nicht unbedingt für gute Laune. Der Grund: Die Policen werden teurer und die Schadenssummen steigen. Laut GDV dürften in der D&O-Versicherung in Deutschland in den Jahren 2016 bis 2020 in der Tat versicherungstechnische Verluste zu verzeichnen gewesen sein.

„Zwar sind nach unserer Verbandsstatistik für das Jahr 2020 die Beiträge im Vergleich zum Vorjahr um gut neun Prozent auf 335 Millionen Euro gestiegen. Die Schadenquote nach Abwicklung betrug dennoch 110 Prozent“, erläutert die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin. Somit lagen die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle bereits deutlich über den verdienten Bruttobeiträgen. „Unter Berücksichtigung marktüblicher Kosten, die der Verband in diesem Segment nicht erhebt, stehen demnach erhebliche Verluste unterm Strich, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Managerinnen und Manager ergeben“, sagt Käfer-Rohrbach.

Die Versicherer selbst äußern sich zu dem Thema eher zurückhaltend. So heißt es von der Allianz auf Anfrage etwa, dass sich die grundsätzlichen Anforderungen für den Versicherungsschutz in den vergangenen Jahren zunächst einmal nicht verändert hätten. „Die Allianz führt bei Anfragen für eine solche Managerhaftpflichtversicherung von jeher eine individuelle Risikoprüfung durch, die die jeweils aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens einbezieht“, sagt Martin Beck, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht und D&O bei der Allianz Versicherungs-AG.

Allerdings räumt er ein, dass sich die hohen Anforderungen an Entscheidungsträger, insbesondere im Rahmen von Corporate Governance und Compliance, durch neue rechtliche Rahmenbedingungen, Regularien und Vorschriften stetig weiterentwickeln. „Dadurch sind auch neue Haftungsrisiken zu erwarten“, sagt Beck.

Versicherer auf Nummer sicher

Während sich Experten hierzulande vor dem Blick in die Glaskugel scheuen, könnte ein Blick in die USA einen kleinen Vorgeschmack für künftige Entwicklungen im D&O-Geschäft geben. Dort haben sich Versicherer zuletzt in die Besetzung von Vorständen eingemischt: Der Versicherer AIG verlangt von seinem Kunden Boeing, Branchenexperten in den Vorstand zu holen.

Hintergrund sind die Flugzeugabstürze vor drei Jahren. Der Vorstand reagierte auf den ersten Absturz nicht, wohl aufgrund mangelnden technischen Sachverstandes, heißt es in der WirtschaftsWoche. Durch frühzeitiges Eingreifen durch den Vorstand hätte der zweite Absturz verhindert werden können – und damit der Tod zahlreicher Passagiere, deren Familien Boeing Entschädigungszahlungen von rund 89 Millionen Euro zusprechen möchte.

Neben AIG haben in den USA weitere Versicherer begonnen, einen genauen Blick auf die Lebensläufe der Vorstände zu werfen. In Deutschland ist das bislang noch nicht der Fall – in Anbetracht der wachsenden Herausforderungen und dem Konkurrenzdruck innerhalb der Branche jedoch vielleicht Zukunftsmusik. Im Idealfall bereiten Berater ihre Kunden schon heute auf solche möglichen Szenarien vor. 

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