Digitale Gesundheitsservices: So weit sind die privaten Krankenversicherer

Anbieter überarbeiten ihre Tarifwerke und bieten Versicherten die Teilnahme an E-Health an – jedoch mit unterschiedlichen Leistungen. Maklern mit Durchblick bieten sich neue Chancen.

Vermittler von privaten Krankenvollversicherungen müssen immer stärker auf Unterschiede in den Tarifbedingungen achten. Denn der Markt für Gesundheitsdienstleistungen ist in Bewegung, die Digitalisierung ermöglicht immer mehr E-Health-Angebote. Ausprägungen sind unter anderen die elektronische Gesundheitskarte (eGK), Telematik-Infrastruktur (TI), elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Gesundheitsakte (eGA), Telemedizindienste wie Videosprechstunden sowie Gesundheit-Apps und Fitnesstracker.  

Digitales Vorsorgegesetz  

Regierung und Parlament haben auf das wachsende Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) reagiert und ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ erlassen. Es zielt zwar nur auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). „Die Vorgaben werden aktuell aber auch in der privaten Krankenversicherung aufgegriffen,“ hat Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei Morgen und Morgen, festgestellt.

Die folgenden Anbieter hätten bereits teilweise oder komplett ihre verkaufsoffenen Tarife aktualisiert: Allianz, AXA/DBV, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Union Krankenversicherung, Continentale, Münchener Verein, Nürnberger und Württembergische.  

Weitere Gesellschaften würden ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen diesbezüglich zum Jahresende ändern. Bohrmann prognostiziert: „E-Health-Angebote fließen in die Tarifwerke ein und werden zunehmend ein Thema in der Vermittlung. Daher sind diese Tarifeigenschaften jetzt in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistungen vergleichbar.“

Auch andere Analysehäuser, wie zum Beispiel Franke und Bornberg, sehen diesen beginnenden Trend. Beobachtern zufolge wird sich der Markt für private Krankenversicherungen auch über E-Health-Angebote differenzieren und Unterschiede in den Tarifen aufweisen. Für Vermittler entstehe hier ein neues Feld, das Beachtung in der Beratung bedarf.  

Chancen auf Neugeschäft  

Maklern eröffnet sich Neugeschäftspotenzial. Wohl jeder Mensch ist an Gesundheitsangeboten interessiert. Neuerungen auf diesem Gebiet sind stets ein Vertriebsargument. Es könnte sich also für Makler lohnen, die E-Health-Angebote ihrer Versicherungspartner – oder von potenziellen Produktgebern – mal unter die Lupe zu nehmen. procontra hat zehn Anbieter nach ihrem E-Health-Angebot befragt. Das Ergebnis: Alle arbeiten fleißig an dem Thema. „Wir bereiten die Änderung unserer Tarifwerke vor“, heißt es bei der Hallesche Kranken. Und weiter: „Leistungen für DiGa sollen rechtsverbindlich für das Neu- und Bestandskundengeschäft vereinbart werden.“ Die Änderungen sollen ab 2022 gelten.   

Schon weiter ist die Allianz. „Wir haben zum 1. Januar 2021 unser Tarifwerke für Neu- und Bestandskunden angepasst“, sagt eine Sprecherin. Der Versicherer erstatte DiGa auch über den Leistungsumfang der GKV hinaus. Beispiele wären eine ärztlich begleitete Online-Tinnitus-Therapie (Tinnitracks) oder ein digitales Training zur Förderung der mentalen Gesundheit von Kindern (Aumio). Auch die Nürnberger erstattet eigenen Angaben zufolge bereits Anwendungen, „die im DiGa-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukt gelistet sind und somit eine attestierte Wirksamkeit vorweisen.“

Weitere digitale Services, die aber noch nicht in den Bedingungen geregelt seien, seien zum Beispiel ärztliche Beratung und Rezepte per App (TeleClinic), die Online-Gesundheitsplattform Exparo und Gesundheitskurse für bKV-Versicherte (Humanoo).  

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Ärzte werden vernetzt  

Auch die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung des Gesundheitswesens Schwung verliehen. Aktuell werden alle Akteure über den Aufbau einer Telematik-Infrastruktur (TI) elektronisch vernetzt. Dafür gibt es seit Jahren die Gematik. Gesellschafter sind der Bund sowie die Verbände der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und GKV. Finanziert wird die Gematik zu 93 Prozent aus GKV-Beiträgen und zu 7 Prozent durch die PKV. Der PKV-Verband war ursprünglich mit an Bord, ist dann als Gesellschafter ausgestiegen, um im April 2020 dann aber doch wieder mit einem kleinen Anteil von 2,45 Prozent einzusteigen.

Damit es angesichts dieser Gemengelage an unterschiedlichen Interessen endlich vorangeht, hatte der Bund 2019 die Mehrheit von 51 Prozent der Stimmrechte übernommen. Zuvor hielt der GKV-Spitzenverband 50 Prozent der Anteile und die übrigen Verbände zusammen die andere Hälfte. Alle Verbände gaben winzige Anteile ab.  

Diese Konstellation verdeutlicht, warum die PKV heute um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur kämpfen muss. Während gesetzlich Krankenversicherte beispielsweise schon von  der ePA profitieren, wenn auch hier nur von Basisfunktionen, geht die PKV erst Anfang 2022 an den Start. Dann sollen zumindest Anlaufschwierigkeiten behoben sein. „Die PKV steigt direkt mit einer ePA 2.0 ein, die den Versicherten wirklich Mehrwerte wie den Impfpass und das zahnärztliche Bonusheft in digitaler Form bietet“, so Christian Hälker, Geschäftsführer Zentrale Dienste im PKV-Verband. Die ePA soll medizinische Informationen und Dokumente der Nutzer enthalten, die bislang an verschiedenen Orten dokumentiert sind – auch Röntgenbilder und eine Medikamenten-Übersicht.  

Smartphone statt Karte  

Einen anderen zentralen Prozess versucht der PKV-Verband laut Hälker derzeit „im Sinne der PKV-Unternehmen zu gestalten“. Dabei handele es sich um die elektronische Gesundheitskarte, die in der GKV Voraussetzung für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Nutzung von Diensten wie ePA und E-Rezept ist. Einige PKV-Unternehmen, die Anfang 2022 die Telematik-Infrastruktur für ihre Versicherten nutzen möchten, müssen wahrscheinlich eine elektronische Gesundheitskarte ausgeben.

Statt der Plastikkarte mit Chip und Lichtbild wünscht der PKV-Verband, dass privat Krankenversicherte über ihr Smartphone auf die Telematik-Infrastruktur und die E-Health-Dienste zugreifen können. Hier habe die PKV tatsächlich „gewisse Freiheiten“. So sehe der Gesetzgeber vor, dass die PKV auch ausschließlich digitale Identitäten ausgeben kann.  

Die PKV verspricht sich hiervon eine größer Nutzerfreundlichkeit, schließlich müssten Versicherte dann nicht extra eine Plastikkarte mitführen. Vor allem wären die privaten Krankenversicherer näher am Kunden und in ihrem Alltag relevanter, schließlich wollen sie in Zukunft Gesundheitsdienstleister sein und nicht reine Kostenerstatter. Auch Makler sollten etwas Know-how in Sachen E-Health aufbauen. Beim Kunden käme das gewiss gut an.

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