Die gute Nachricht: BaFin erleichtert Kontoeröffnung für ukrainische Geflüchtete

Der brutale russische Angriffskrieg zwingt Menschen aus der Ukraine zur Flucht. Über 300.000 Geflüchtete wurden bisher offiziell in Deutschland registriert. Um ihnen die Integration zu erleichtern, hat die BaFin nun die Hürden für eine Kontoeröffnung gesenkt.

Die gute Nachricht: BaFin erleichtert Kontoeröffnung für ukrainische Geflüchtete Bild: picture alliance/Zoonar DesignIt

Ukrainische Geflüchtete soll der Alltag in Deutschland vereinfacht werden. Eine Hürde bestand bisher in der Eröffnung eines Girokontos. Bild: picture alliance/Zoonar DesignIt

Menschen, die aus ihrem Heimatland flüchten müssen, haben mit vielen Problemen und widrigen Umständen zu kämpfen. Neben der psychischen Belastung, die eine solche Flucht oder Vertreibung mit sich bringt, sind oftmals auch die bürokratischen Hürden im jeweiligen Ankunftsland nicht immer leicht zu bewältigen. Eine dieser Hürden besteht in der Eröffnung eines Bankkontos. Doch ohne Konto ist ein Leben hierzulande sehr schwierig, auch wenn es keine Pflicht zum Führen eines Girokontos gibt. Allein Lohn und Lohnersatzleistungen werden üblicherweise per Transaktion überwiesen – bis Mitte der fünfziger Jahre bekamen Arbeitnehmer allerdings tatsächlich noch sogenannte Lohntüten überreicht. Die Kosten für Miete, Nebenkosten und Versicherungen werden heutzutage per Überweisung oder Dauerauftrag getätigt. Kurz: Um das Leben in Deutschland fortzusetzen, führt an der Kontoeröffnung kein Weg vorbei.

Wer jedoch kein Ausweisdokument besitzt, das den deutschen Bestimmungen entspricht, wird große Schwierigkeiten bekommen, ein Konto zu eröffnen. Da Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland arbeiten dürfen und Sozialleistungen erhalten, sind sie aber auf ein Bankkonto angewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese Lebensrealität erkannt und eine sogenannte Aufsichtsmitteilung erlassen: Da eine erhebliche Zahl von Geflüchtete aus dem ukrainischen Kriegsgebiet allein über ukrainische Ausweisdokumente verfüge, die aber nicht den hiesigen Anforderungen entsprechen, werde die Behörde bei der Eröffnung eines Basiskontos das Fehlen der besagten Dokumente nicht beanstanden. Das hat die BaFin am Donnerstag bekanntgegeben.

Demnach können Banken in Deutschland ab sofort für Menschen, die aus dem ukrainischen Kriegsgebiet nach Deutschland flüchten mussten, ein Basiskonto eröffnen und zwar explizit auch dann, wenn weder ein ukrainischer Reisepass noch eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card und auch (noch) kein Ausweisersatzpapier vorliegt.

„Voraussetzung ist, dass der Bank bei Kontoeröffnung neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird“, erklärt die BaFin in einer Mitteilung. Solange kein offizielles Dokument, das den Identifizierungsanforderungen des Geldwäschegesetzes genügt, vorliegt, unterliege das eröffnete Basiskonto einem verstärkten Mentoring durch die jeweilige Bank.

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