BVK sieht EU-Finanzregulierung mitunter als Drangsalierung

Die europäische Finanzregulierung gefährdet den Verbraucherschutz mehr als sie ihm nutzt und erschwert Vermittlern unnötig die Arbeit. Dies belegte der BVK auf einer Fachtagung in Berlin anhand mehrerer Beispiele. Vermittler und deren Kunden würden verunsichert.

Mögliches Provisionsverbot: „Das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler“  Bild: BVK

Die Pläne der EU-Kommission, die Honorarberatung europaweit einzuführen, schlagen hohe Wellen. BVK-Präsident Michael H. Heinz zeigt sich entrüstet. Bild: BVK

Die neue Bundesregierung will die private Altersvorsorge über einen öffentlichen Fonds „grundlegend“ umgestalten und Selbstständigen eine wahlfreie, aber verpflichtende Altersvorsorge aufzuerlegen. Das sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weiterhin kritisch.

„Altersvorsorge ist individuell und kann keinesfalls mit einem Standardprodukt ohne Kosten und Staatsfonds-Ideen umgesetzt werden“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz am Freitag in Berlin auf einer Pressekonferenz anlässlich einer BVK-Fachtagung zur europäischen Finanzregulierung und deren Auswirkungen auf den deutschen Vermittlermarkt.

Leitantrag zu europäischer Finanzregulierung

Die europäische Regulierung sei mit Licht und Schatten für Verbraucher, Produktgeber und Vermittler verbunden. Heinz, dem es die Stimme teilweise verschlagen hatte, gebrauchte den drastischen Begriff „Drangsalierung“. Gleichwohl beschloss der Verband auf seiner Jahreshauptversammlung am Freitag den Leitantrag „Europäische Finanzregulierung und neue Bundesregierung – Positionen und Forderungen der Vermittler“.

Schon vor einigen Tagen hatte Heinz gesagt: „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will.“ Der BVK trete schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. „Diese Korrektur darf jedoch jetzt nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird“, warnte der BVK-Präsident.

BaFin sollte nicht gesetzgeberisch tätig sein wollen

Erstaunt zeigt sich der BVK vom Vorstoß der BaFin für einen Provisionsrichtwert in der Lebensversicherung. Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler hält der Verband generell für kritisch, da sie der marktwirtschaftlichen Ordnung widersprechen und deshalb unangebracht sind. Vergütungen seien differenziert zu betrachten. „Es geht aber nicht, dass die Aufsicht den Willen des Gesetzgebers ignoriert und selber gesetzgeberisch gestaltend tätig wird“, ergänzte BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. „Es wird vom BMF keine Aktivität zur Provisionsbegrenzung geben“, erklärte Maximilian Mordhorst, FDP-MdB und Mitglied des Finanzausschusses, auf der anschließenden Fachkonferenz.

Dennoch setze sich  der BVK gegenüber den Versicherern schon seit längerem dafür ein, qualitative Beratungs- und Vermittlungsleistungen stärker zu berücksichtigen. „Schließlich sollten Vergütungsmodelle nicht kurzfristigen Erfolg honorieren, sondern eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung von Kunden“, so Heinz. Dies geht in Richtung ratierliche Vergütung statt hoher Abschlussvergütung.

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BVK gegen Verschiebung der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen

Ab 2. August wird die IDD-Änderungsverordnung praxiswirksam, erinnert der BVK. Sie verpflichtet alle Versicherungsvermittler, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Da bestehen erhebliche Informationsdefizite und Unsicherheiten, ergab kürzlich eine eigene BVK-Umfrage unter 300 Vermittlern. Drei Viertel der Teilnehmer sind am Themenkomplex Nachhaltigkeit interessiert, doch 62 Prozent geben an, dass sie im operativen Geschäft keine Selektion nachhaltigkeitsaffiner Zielgruppen vornehmen.

„Gelingt es, den Blick auf die aus der Nachhaltigkeit resultierenden Chancen für die Vermittlerbetriebe zu schärfen, wäre mehr gewonnen, als jede weitere Regulierung bewirken könnte“, folgert Heinz. Dazu hatte der Verband eine eigene Initiative zu Nachhaltigkeitskriterien gestartet. Aus diesem Grund lehnt der BVK eine Verschiebung der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen auf 2023 ab, hieß es auf Nachfrage von procontra.

Diskrepanz bei Abfragepflicht von 34d- und 34f-Vermittlern

Dies überrascht, denn die technischen Standards will die EU erst Anfang 2023 liefern. Nach jetzigem Stand müssten Versicherungsvermittler die Präferenzen bei ihren Kunden abfragen, Finanzanlagenvermittler aber nicht. Auf diese Diskrepanz ging der BVK trotz Nachfrage nicht ein.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV), ein Zusammenschluss mittelständischer Versicherer mit Fokus auf den Maklervertrieb, hatte kürzlich zu den Vorschlägen der EIOPA zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in die Eignungsprüfung eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Die BFV schlug eine Verschiebung der Regelung auf 2023 vor.

Wunsch nach regulatorischer Stabilität

Generell beurteilt der BVK die Regulierungsbestrebungen des europäischen Gesetzgebers kritisch. „Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagte Heinz und fordert, es solle endlich regulatorische Stabilität einkehren.

Ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen liefere Verbrauchern laut BVK den besten Schutz und erhalte deren freie Wahl, denn das provisionsbasierte System biete gegenüber der Honorarberatung Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.

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