Betriebsausfallversicherungen: „Lieferkettengesetz verschärft Probleme“

Sturm, Hochwasser oder Feuer und der Betrieb steht still. In diesen Fällen greift eine Betriebsausfallpolice. Doch was passiert, wenn dem Betriebsausfall kein Sachschaden vorhergeht? Rechtsanwalt Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm klärt über die Lücken der Police auf.

procontra: In den letzten 1,5 Jahren mussten viele Unternehmen mit Ertragsausfällen kämpfen, vor allem in der Gastronomie und dem Einzelhandel. Doch kaum ein Unternehmen erhielt Unterstützung durch die Versicherung. Woran liegt das?

Mark Wilhelm: Betriebsausfälle, denen kein Sachschaden vorausgeht, lassen sich bislang nicht versichern. Genau das ist in der Pandemie jedoch passiert: Es lag kein Sachschaden vor, doch aufgrund der Lockdowns mussten viele Unternehmen ihren Betrieb einstellen.

procontra: Ist das ein neues Phänomen?

Wilhelm: Nicht ganz. Schon bei dem Tsunami in Japan vor zehn Jahren standen viele Unternehmen vor dem Problem, dass zwar in der Lieferkette, jedoch nicht am Unternehmensstandort ein Sachschaden für Ertragsausfälle gesorgt hat. Bis dato war die Betriebsunterbrechungspolice jedoch an den Standort gebunden. Mittlerweile gibt es Versicherungen, die den Sachschaden nicht mehr am Versicherungsort voraussetzen, sondern die Lieferkette mit einbeziehen.

procontra: Der Sachschaden ist also nicht mehr ortsabhängig. Doch was, wenn es keinen konkreten Ort gibt – so wie im Fall der Pandemie?

Wilhelm: Genau das ist ein ernsthaftes Problem in der heutigen Zeit. Nicht nur Pandemien können für Ausfälle ohne Sachschäden sorgen. Auch die Gesetzgebung kann Unternehmen einen Strich durch die Rechnung machen: Wenn etwa Zulieferer aus China plötzlich auf Sanktionslisten stehen und der Handel nicht mehr möglich ist. Das Problem wird sich durch das neue Lieferkettengesetz, das 2023 in Kraft treten soll, noch weiter verschärfen.

procontra: Was genau meinen Sie?

Wilhelm: Unternehmen müssen dann nicht nur prüfen, wie unmittelbare Zulieferer arbeiten, sondern auch anlassbezogen die mittelbaren Zulieferer kontrollieren. Die Kontrolle richtet sich beispielsweise auf die Themen Arbeitsschutz, Kinderarbeit und Umweltschutz. Was als Anlass gilt ist bisher völlig unklar, genauso ist nicht deutlich, ab welchem Punkt Unternehmen bestraft werden. Ein gutes Beispiel ist die Lithium-Batterie im E-Auto: Den allermeisten Menschen ist bewusst, dass Lithium sehr häufig unter menschenunwürdigen Bedingungen gewonnen wird, oft von Kindern. Eigentlich wäre das ein Anlass für Unternehmen, mal nachzuforschen, woher das Lithium für ihre Batterien eigentlich kommt. Stehen jetzt also alle Autobauer in der Kontrollpflicht? Das ist nur eines von vielen ungeklärten Beispielen.

procontra: Warum gibt es noch keine passenden Versicherungsprodukte?

Wilhelm: Ich gehe davon aus, dass der Markt reagiert und die entsprechenden Produkte irgendwann kommen. Doch das Risiko ist nur schwer kalkulierbar: Kaum jemand kann vorhersagen, welche Unternehmen aus der Lieferkette möglicherweise einmal auf Sanktionslisten landen werden.

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