Berufshaftpflicht: Für Heilnebenberufe ein absolutes Muss

Nicht zuletzt durch Corona steigt bei vielen Menschen das Gesundheitsbewusstsein. Davon profitieren auch Selbstständige aus Heilnebenberufen. Doch Heilpraktiker, Masseure, Physiotherapeuten & Co. sollten keinesfalls auf den Schutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten.

Missgeschicke oder handwerkliche Fehler sind schnell passiert und haben gerade in Heilnebenberufen unter Umständen gravierende finanzielle Folgen. „Auch Profis mit jahrelanger Erfahrung können unversehens in eine solche Situation geraten“, sagt Manuel Paulsen, Geschäftsführer der Delta Nord Assekuranz-Vermittlungs-GmbH und Spezialist für Berufshaftpflichtversicherungen im Bereich der Heilnebenberufe. Als Schadenbeispiel aus der Praxis schildert er etwa den Fall eines Heilpraktikers, der bei einer Akkupunkturbehandlung versehentlich eine Lungenverletzung verursacht. Daraufhin verklagt ihn der Patient auf Schadenersatz. Oder: Eine Fußpflegerin verletzt eine Patientin durch einen zu tiefen Schnitt, der Zeh entzündet sich. Weil die Patientin unter Diabetes leidet, verheilt die Wunde nicht und muss schließlich sogar amputiert werden. Auch hier drohen Schadenersatzklage und Schmerzensgeldforderung.

Es muss aber gar nicht so extrem kommen. Beispielsweise können auch Yogalehrer zur Verantwortung gezogen werden, die Kurse in externen Studios geben und einen Schlüssel verlieren, so dass die Schließanlage erneuert werden muss. „Es gibt jede Menge Gründe, warum eine Berufshaftpflichtversicherung für die Heilnebenberufe ein absolutes Muss darstellt“, so Manuel Paulsen.

Schutz ist schon für unter 100 Euro zu haben

Grundsätzlich gilt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen der versicherten Praxis entstehen kann. Die Berufshaftpflicht übernimmt dann zum Beispiel in voller Höhe Entschädigungszahlungen, die aus Schadenersatzverpflichtungen entstehen, soweit sie die vereinbarte Deckungssumme nicht übersteigen. Manuel Paulsen: „Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, nicht jedoch eigene oder vorsätzlich verursachte Schäden. Der Schutz greift in der eigenen Praxis ebenso wie auf externen Tätigkeitsfeldern, also zum Beispiel in fremden Studios oder bei Hausbesuchen.“

Berufshaftpflichtversicherungen für Heilnebenberufe sind schon für Jahresbeiträge von unter 100 Euro zu haben, bei einer Versicherungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Versicherbar sind Heilnebenberufe der unterschiedlichsten Fachrichtungen – von Atem-, Arbeits- und Bewegungstherapeuten über Ernährungsberater, Krankengymnasten, ambulante Krankenpfleger bis hin zu Kinesiologen, Heileurythmisten, Logopäden und Tanztherapeuten.

Experten raten, die jeweilige Zielgruppe direkt anzusprechen und dabei auch die digitalen Möglichkeiten, sprich: Social Media, Youtube und ähnliche Plattformen zu nutzen. Wichtig ist es aber, sich hierbei nicht zu verzetteln, sondern sich auf Kanäle zu konzentrieren, die von der Zielgruppe genutzt werden. Persönliche Kontakte lassen sich auch auf Fachmessen gut knüpfen.