Deutschland ist in puncto bAV-Absicherung bei einer Unternehmensinsolvenz gut aufgestellt. Durch den Pensionssicherungsverein (PSV), die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen und luxemburgischen Wirtschaft, gehen unverfallbare Betriebsrenten-Ansprüche aus Pensionszusagen, U-Kassen und Pensionsfonds in Deutschland und Luxemburg nicht verloren. Seit 2021 sind dort auch Ansprüche aus Firmen-Pensionskassen abgesichert.
Dies umfasst rund 70 Prozent des Verpflichtungsumfangs der bAV Deutschlands, wurde im Geschäftsbericht 2021 des Vereins ausgewiesen. Derzeit stehen 13,8 Millionen Versorgungsberechtigte (+ 2,7 Millionen), davon 4,6 Millionen Rentner und 9,2 Millionen Anwärter, unter Insolvenzschutz. Der Zuwachs resultiert vor allem aus der Einbeziehung von Firmen-Pensionskassen in den PSV-Schutzschirm. Daher stieg auch die Zahl der Mitgliedsfirmen 2021 auf 99.400 (+ 4.400).
Über 1,5 Millionen bekommen Betriebsrente vom PSV
Seit seinem Bestehen hat der PSV als gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der bAV in Deutschland und Luxemburg bislang Ansprüche von über 1,5 Millionen Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen ihres Arbeitgebers gesichert. Die Zahl der Insolvenzen ist 2021 trotz Pandemie erstaunlicherweise niedrig geblieben – wohl auch wegen gesetzlich verlängerter Zahlungen von Kurzarbeitergeld.
Insgesamt lag das Schadenvolumen des PSV, der ja nur für unverfallbare bAV-Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers aufkommt, 2021 bei 725 Millionen Euro – weniger als die Hälfte des Vorjahres. Grund: Es gab weniger Insolvenzen und nur elf Großschäden (2020: 39 Großschäden). Unterm Strich musste der PSV in 282 „Sicherungsfällen“ einspringen (2020: 523). Konkret wurden aus diesen 282 Fällen insgesamt 14.400 Renten und Anwartschaften übernommen.
Alles in allem hat der PSV 2021 rund 61 Millionen Euro bAV direkt an Versorgungsberechtigte gezahlt. Darüber hinaus zahlte ein Konsortium von 47 Lebensversicherern unter Federführung der Allianz, über das der PSV seine Rentenleistungen versichert, 922 Millionen Euro an Versorgungsberechtigte.
Niedrigster Beitragssatz seit 2016
Der Beitragssatz für 2021 betrug 0,6 Promille. Dies war der niedrigste Satz seit 2016. Der durchschnittliche Beitragssatz der letzten zehn Jahre liegt bei 2,1 Promille und über alle bisherigen 47 Geschäftsjahre bei 2,7 Promille. Der Beitragssatz für die Beitragszahlungen der Firmen spiegelt den Schadenaufwand (Insolvenzen) eines Kalenderjahres wider. Das Finanzierungsverfahren ist ziemlich komplex. Die Beitragsbemessungsgrundlage wuchs im letzten Jahr um 12 Milliarden auf 360 Milliarden Euro.
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Ausgenommen war dabei die Beitragsbemessungsgrundlage für Versorgungszusagen über Pensionskassen. Dort wurde für 2021 ein Beitragssatz gesetzlich auf 3,0 Promille festgelegt. Dies dient der anteiligen Finanzierung eines Ausgleichsfonds, der Beitragsspitzen abmildern und die Liquidität der Mitgliedsfirmen schonen soll. Immerhin sind nun 2,3 Millionen Pensionskassen-Zusagen von 12.000 Arbeitgebern in den PSV-Schutz einbezogen. Diesem Ausgleichsfonds wurden im vergangenen Jahr 74 Millionen zugeführt, so dass er mit 3,3 Milliarden Euro gefüllt ist und seine Zielgröße von 9,0 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage (hatte die BaFin 2017 verlangt) wieder erreicht hat, berichtet der PSV. Gespeist wird er aus Erträgen der Kapitalanlagen, die sich 2021 auf 83 Millionen Euro beliefen, zuzüglich einer Überschussbeteiligung des LV-Konsortiums von 201 Millionen Euro.
Letzte Rate des Einmalbeitrags gezahlt
Für die 2007 begonnene Nachfinanzierung der sogenannten „Altlast“ - das sind die aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften - war ein Einmalbeitrag von 2,2 Milliarden Euro von den Arbeitgebern zu erheben. Dieser wurde in 15 Raten fällig und die letzte Rate wurde im März 2021 bezahlt (64 Millionen Euro).
Damit sieht sich der PSV gut für die aktuellen und künftigen Herausforderungen aufgestellt. „Allerdings erschweren Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg eine verlässliche Prognose“, sagt PSV-Vorstand Benedikt Köster. Das Schadenaufkommen in den ersten Monaten dieses Jahres liege auf dem Vorjahresniveau. „Wir rechnen 2022 mit einer sich normalisierenden Schadenentwicklung“, so Köster.
Leistungen und ungesicherte Ansprüche
Die monatlichen Leistungen sind auf maximal das Dreifache der Bezugsgröße (nach Paragraf 18 Sozialgesetzbuch IV) begrenzt. Die Bezugsgröße ist für dieses Jahr auf 3.290 Euro festgelegt. Damit kann der PSV höchstens 9.870 Euro pro Monat auszahlen. Derzeit schüttet das Konsortium monatlich rund 77 Millionen Euro an 458.000 Betriebsrentner (aus allen Geschäftsjahren) aus. Das ergibt eine monatliche Durchschnittsrente von etwa 168 Euro, erklärte der PSV auf Nachfrage.
Versorgungszusagen in Direktversicherungen, Wettbewerbs-Pensionskassen und Pensionsfonds der Lebensversicherer unterliegen nicht der PSV-Insolvenzsicherungspflicht. Dort kommt der Sicherungsfonds Protektor ins Spiel. Bei Insolvenz eines Lebensversicherers würden die Verträge aber definitiv übertragen und weitergeführt. Bei LV-Pensionskassen oder LV-Pensionsfonds greift der Schutz nur, wenn die Einrichtung freiwillig Mitglied bei Protektor ist. Protektor schützt, anders als der PSV, auch die private Fortführung von bAV-Policen.
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