Die betriebliche Altersversorgung ist ein entscheidender Pfeiler, wenn es darum geht, eine etwaige Finanzierungslücke im Alter abzusichern. Nicht nur für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist die bAV „das Mittel der Wahl, um den Lebensstandard im Alter zu halten“.
Auch wenn die Verbreitung der bAV in den vergangenen Jahren weiter gestiegen ist, verzichten insbesondere Geringverdiener weiter auf einen Abschluss. Die Politik hatte mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf diesen Missstand reagiert und ein speziell auf Geringverdiener zugeschnittenes Fördermodell eingeführt. So bekommen Arbeitgeber, die für ihre Angestellten mit einem Einkommen von mittlerweile bis zu 2.575 Euro eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds finanzieren, einen Teil der Förderung vom Staat zurückgezahlt.
Förderbeträge erhöht
Ein Modell, was offenbar immer stärker Anklang findet, wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen. So bezuschusste der deutsche Staat die betriebliche Altersversorgung 2020 mit insgesamt 175,5 Millionen Euro – das ist beinahe doppelt so viel, wie im Vorjahr gezahlt wurde (89,1 Millionen Euro).
Zum einen dürfte diese starke Ausweitung der staatlichen Förderung auf die angehobenen Grenzen für Förderbeträge und zu fördernde Einkommen zurückzuführen sein. Seit 2020 sind Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 2.575 Euro zuschussberechtigt, 2019 hatte diese Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro gelegen. Gleichzeitig hatte die Bundesregierung im Rahmen des Grundrentengesetzes auch die Förderbeträge erhöht: So liegt der Förderhöchstbetrag mittlerweile bei 288 Euro, 2019 waren es nur 144 Euro gewesen.
Allerdings ist auch zu beobachten, dass immer mehr Arbeitgeber von der staatlichen Förderung Gebrauch machen. So wurde 2020 der staatliche Zuschuss von 82.100 Arbeitgebern genutzt – das entspricht einer Quote von 4,2 Prozent aller Arbeitgeber. 2019 hatte diese noch bei 3,4 Prozent gelegen, im Jahr zuvor bei gerade einmal 2,5 Prozent. Auch der durchschnittliche Förderbeitrag stieg 2020 deutlich von 120 auf 171 Euro.
Großer Nachholbedarf bei Kleinstbetrieben
Nach wie vor bliebt allerdings zu beobachten, dass insbesondere Angestellte in größeren Betrieben erreicht werden, während Beschäftigte in kleineren Firmen weiterhin kaum erreicht werden. So arbeiten knapp 62 Prozent aller geförderten Geringverdiener in Großbetrieben mit mehr als 250 Beschäftigten. Lediglich gut sieben Prozent der geförderten Geringverdiener arbeiten hingegen in Kleinstbetrieben, beispielsweise Restaurants.
Auch der durchschnittliche Förderbetrag ist in den größten Firmen am höchsten. So wurden 2020 Arbeitnehmer in Großbetrieben durchschnittlich mit 190 Euro gefördert – in den Kleinstbetrieben lag der durchschnittliche Förderbetrag hingegen nur bei 97 Euro. In allen Betriebsgrößen war jedoch eine deutliche Erhöhung des durchschnittlichen Förderbetrags festzustellen.
Positiv fällt zudem auf, dass in keinem Segment die Zahl der sich beteiligenden Arbeitgeber so stark gestiegen ist wie bei den Kleinstbetrieben. So beteiligen sich hier mittlerweile 42.014 Arbeitgeber – damit führten rund 9.400 Kleinstbetriebe im vergangenen Jahr die geförderte Betriebsrente bei sich ein. Nirgends fiel der Zuwachs so deutlich aus wie hier. Nach wie vor ist jedoch auch nirgends das ungenutzte Potential so groß wie bei den Kleinstbetrieben: Lediglich 3,1 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe partizipieren am Fördermodell. Zum Vergleich: Bei den kleinen (11-50 Beschäftigte) und mittleren (51-250) lag die Partizipationsquote mit 6,0 beziehungsweise 8,7 Prozent wesentlich höher. Am stärksten verbreitet bleibt das Fördermodell jedoch bei den Großbetrieben: Hier beteiligen sich bereits 14,5 Prozent aller Arbeitgeber.
In der Politik wird der Erfolg des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durchaus kritisch gesehen. Im Interview mit procontra hatte der CDU-Rentenexperte und Bundestagsabgeordnete Peter Weiß gemahnt, dass die kommende Bundestagsregierung insbesondere die bAV-Verbreitung bei Geringverdienern in Angriff nehmen müsse. Erreicht werden könnte dies unter anderem dadurch, dass die Geringverdienerförderung nicht weiter freiwillig bleibt, sondern für die Arbeitgeber verpflichtend gemacht wird.
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