Die Liste des Auswärtigen Amtes für Länder mit Reisewarnungen ist inzwischen stark geschrumpft – nur noch 32 Länder stehen auf der Liste, darunter von den klassischen Reiseländern lediglich noch Ägypten. Damit sind Auslandsreisen aktuell wieder vertretbar. Reisende sollten aber noch mehr als früher beim Versicherungsschutz aufpassen.
Neben der finanziellen Absicherung bei Reiserücktritt oder -abbruch steht traditionell der unverzichtbare Krankenschutz bei Auslandsreisen im Fokus. Die Police sollte aktuell vor allem auch Corona-tauglich sein und stellt zudem sicher, dass man die bestmögliche medizinische Versorgung bekommt und notfalls per Krankentransport zurück nach Deutschland gebracht wird. Bei Reisewarnungen sollte das Kleingedruckte unbedingt geprüft werden, ist vom PKV-Verband zu hören. Die meisten AVB schließen die Leistung dann aus.
Corona-Erkrankung kann Policen-Laufzeit sprengen
Die Policen begrenzen den Schutz zeitlich. Abgedeckt ist bei sehr guten Einzel-Tarifen eine Reisedauer zwischen 42 Tagen (Concordia) und 70 Tagen (Debeka; Münchener Verein), fand die Stiftung Warentest heraus. Wer länger im Ausland bleiben muss, verliert dann meist seinen Schutz.
Das gilt jedoch nicht im Falle einer Corona-Erkrankung. „Verlängert sich der Auslandsaufenthalt durch Krankheit, bleibt der Auslandskrankenschutz unbefristet über die acht Wochen bestehen, bis Rücktransport oder Rückreise möglich sind, merkt Finanztest in Januar-Ausgabe 2021 an. Das gilt für Corona und andere schwere Erkrankungen sowie beispielsweise Unfallverletzungen“, heißt es bei der Halleschen auf Nachfrage. Solch unbefristete Verlängerungsklausel bieten nicht alle Gesellschaften. Einige Anbieter geben bei Erkrankung im Ausland nur wenige Tage oder Wochen drauf. Die Behandlung einer Corona-Infektion kann bekanntlich Monate dauern.
In einer neuerlichen Untersuchung hat die Stiftung Warentest kürzlich die Auslandsreise-Krankenversicherung bewertet und in der Finanztest-Juni-Ausgabe 2021 publiziert. Ergebnis unter 43 Anbietern: Laut AVB gibt es kaum Leistungseinschränkungen bei Covid-19. Lediglich Cosmos und URV zahlen nicht bei Pandemie. Europ Assistance, Ergo und Allianz schließen den Corona-Schutz aus, wenn das Auswärtige Amt vor Abreise eine Warnung ausgesprochen hatte. Dennoch geben Ergo und URV an, trotz der Einschränkungen derzeit zu leisten. Dies sollten sich Urlauber vor Reiseantritt schriftlich bestätigen lassen.
Einige Tarife zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung, wenn Urlauber bereits vor Ort sind, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschließen. Die meisten Auslandskrankenversicherer bieten laut Finanztest jedoch einen „sehr guten“ oder „guten“ Schutz. Spitzenreiter sind DKV („ReiseMed Tarif RD“), Ergo („Tarif RD“) und Vigo („Grün versichert ARN, Single).
Krankenschutz bei längeren Reisen
Für längere Auslandsreisen ist eine andere Krankenpolice nötig. Finanztest hatte in der Mai-Ausgabe 2020 Tarife für Reisen bis 90 Tage beziehungsweise bis 365 Tage geprüft. Sehr guten weltweiten Schutz für Einzelpersonen auf Reisen bis zu 90 Tagen boten insgesamt 12 Tarife. Am besten schnitt Hanse Merkur (Tarif „RKV mit USA/Kanada“) ab, gefolgt von Concordia („AKE/AKF + RT mit USA“) und Travelsecure/Würzburger („AKV 365 mit USA/Kanada“).
Wie die einzelnen Angebote der Versicherer zu Rücktransport, Leistungsausschlüssen, Vorerkrankungen oder Leistungen bei Pandemie (Beispiel Corona-Virus) konkret abschneiden, wurde bei Finanztest nicht deutlich. Ob und wie im Falle des Corona-Virus gezahlt wird, wurde nicht publiziert. Diese Umstände machen die Reiseplanung schwierig.
Als Ausweg bleibt der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die damit verbundenen Kosten tragen alle Zusatzversicherer, jedoch mitunter nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Bessere Angebote übernehmen die Kosten auch bei medizinisch sinnvollem Rücktransport. Viel entscheidender in der Pandemie kann jedoch sein, ob der Rücktransport medizinisch überhaupt möglich ist und ob die örtlichen Behörden ihn wegen der erhöhten Infektionsgefahr zulassen. Falls nicht, nutzt auch die beste Kranken- oder Reiseabbruchversicherung nichts.
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Reiseabbruch in Corona-Zeiten
Apropos Abbruch: Die Versicherer übernehmen die mit Reiserücktritt oder -abbruch verbundenen Kosten, wenn der Grund eine schwere Erkrankung wie Corona, ein Todesfall oder eine Schwangerschaftskomplikation ist. Auch andere unvorhersehbare Ereignisse wie Kurzarbeit oder eine betriebsbedingte Kündigung sind versichert und somit indirekte wirtschaftliche Folgen der Pandemie.
Die Rücktrittsversicherung übernimmt auch die Stornokosten, falls der Reisende selbst oder eine sogenannte Risikoperson wie ein Kind, der Lebenspartner oder die Eltern in eine versicherte Notlage gerät und beispielsweise an Corona erkrankt. Aber viele Policen sind nur eingeschränkt Corona-tauglich. Wird das Zielland erst nach der Buchung vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft, kann man nicht auf Kosten des Versicherers stornieren, sondern muss sich an den Reiseveranstalter oder die Airline wenden, schreibt Finanztest in der Januar-Ausgabe 2021. Ob die dann Geld erstatten, richtet sich nach deren Geschäftsbedingungen.
Im jüngsten Auslandsreise-KV-Test vom Juni 2021 betont Finanztest, dass einige Länder, wie Thailand, Costa Rica oder Chile, für die Einreise den Nachweis verlangen, dass eine Versicherung für eine Covid-19-Erkrankung und den Quarantänefall aufkommt. Teils fordern sie konkrete Deckungssummen. Auslandskrankenversicherungen leisten jedoch nur bei Erkrankungen. Reisende benötigen daher zusätzlich eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung, die auch Quarantäne umfasst. Diese übernimmt dann zusätzliche Aufenthalts- und Rückflugkosten wegen behördlich angeordneter Maßnahmen vor Ort.
Keine Reise ohne Impfung?
Chaotisch wird es, wenn das gebuchte Urlaubsland einen Corona-Impfnachweis fordert. Hierzulande gibt es keine Impfpflicht. Wer ungeimpft zu Hause bleiben muss, weil ihn die Airline nicht befördert oder das Zielland nicht einreisen lässt, kann keine Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung erwarten, heißt es bei der Hanse-Merkur. Auch hier sei der Reiseveranstalter erster und einziger Ansprechpartner für die Reisepreis-Erstattung.
Der Reiserücktrittsschutz greift meist auch nicht, wenn der Auslandstrip vom Gesundheitsamt verhindert wird. Bei behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne und dadurch verpasster Reise gewähren die Versicherer in aller Regel keinen Schutz. Denn die vorsorgliche Isolation wegen Corona-Verdachts gilt gewöhnlich nicht als versicherter Rücktrittsgrund. Mitunter könnten allerdings Versicherungsbeiträge zurückverlangt werden.
Zusatzbaustein für Corona-Schutz
Rücktritts- oder Abbruch-Policen bieten im Pandemiefall also keine vollständige Sicherheit. Das zeigen auch verschiedene Schaden-Beispiele. Allianz, Travelsecure/Würzburger, Ergo, Hanse-Merkur und manch andere bieten inzwischen einen „Corona-Reiseschutz“ als Zusatz zur Rücktritts- oder Abbruchversicherung. Laut Januar-Ausgabe von Finanztest ist der Pandemiefall bei 16 von 50 getesteten Tarifen voll enthalten, in 18 aber als Rücktrittsgrund ausgeschlossen.
Beispiel Ergo: Dort kostet der Zusatzschutz für eine 21-Tage-Reise für 1.000 Euro lediglich 15 Euro zusätzlich (weltweite Deckung). Erstattet würde der volle Reisepreis (ohne SB), wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, bei Erkrankung oder Tod durch das Corona-Virus sowie bei behördlich angeordneter persönlicher und individueller Quarantäne (samt zusätzlicher Unterkunftskosten von bis zu 1.000 Euro pro Person), verweigerter Beförderung oder verweigerter Einreise.
Nicht erstatten würde Ergo die Kosten bei generell ausgesprochenen Quarantänemaßnahmen für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet und bei Einreiseverweigerung durch die Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Reisebeschränkungen. Das Verständnis dürfte sich in diesen Fällen bei den Betroffenen in Grenzen halten.
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