Aktienrente: „Der Staat muss dem Ziel verpflichtet sein, die Rendite zu erhöhen“

Rettet die Aktienrente das System der gesetzlichen Altersversorgung und in welchen Punkten harrt sie der konkreten Ausgestaltung? Eine Diskussionsrunde der Generali widmete sich dieser Frage.

Wie wird die Rente zukunftssicher? Reicht die Aktienrente aus, um die demografische Entwicklung aufzufangen und den Lebensstandard im Alter zu sichern? Zu diesen und anderen Fragen bezog am Donnerstag Prof. Jörg Rocholl, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, im Hauptstadtbüro der Generali Position. Unter dem Motto „Liberaler Hype oder demografischer Rettungsanker: Die Idee der Aktienrente auf dem Prüfstand“ stellte der Ökonom dort die zentralen Thesen aus dem jüngst erschienen Beiratsgutachten zur kapitalgedeckten Rente zur Diskussion.

Mehr Finanzbildung nötig

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Kapitalstock für die Aktienrente in Höhe von zehn Milliarden Euro noch in diesem Jahr gebildet werden. Über die konkrete Ausgestaltung wird derzeit verhandelt. „Wenn nichts reformiert wird, müssen im Jahr 2050 rund 60 Prozent des Bundeshalts für die Stabilisierung der Rente eingesetzt werden“, machte Rocholl, der auch Präsident der Wirtschaftshochschule ESMT Berlin ist, zu Beginn der Diskussionsrunde deutlich. Die Einführung einer kapitalgedeckten Rente sei daher der richtige Weg, auch das Gutachten weist in diese Richtung.

Einfach, transparent und kostengünstig – so müsse die Kapitaldeckung gestaltet sein, damit sie in der Bevölkerung auch tatsächlich akzeptiert werde, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler weiter. Und: Damit in ein kapitalgedecktes System überhaupt investiert werde, sei zunächst einmal mehr Finanzbildung in Deutschland nötig – hier bestehe Nachholbedarf im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Eine weitere Problematik: Nicht jeder Bundesbürger, der investieren will, bekomme auch Kredit. Daher solle der Staat seine „eigene Finanzkraft nutzen, um hier aus der Patsche zu helfen“.

Als dritten Stolperstein bei einer Reformierung des Rentensystems nahm der Ökonom das Samariter-Dilemma ins Visier und nannte als Strategie, um auch diejenigen Haushalte zu einer privaten Vorsorge zu bewegen, die sich sonst zu sehr auf eine staatliche Unterstützung verlassen, die „verpflichtende Veranlagung der Mittel“.

Keine verpflichtende Beitragsgarantie

Eine verpflichtende Beitragsgarantie lehnte Rocholl klar ab. „Mögliche Renditechancen können dadurch nicht genutzt werden“, so die Begründung. Zudem müsse ein Fonds zur kapitalgedeckten Altersvorsorge ohne politische Einflussnahme verwaltet werden – dabei komme beispielsweise die Bundesbank als Institution in Frage. „Das Fondsmanagement muss allein dem Ziel verpflichtet sein, die Rendite zu erhöhen“, so Rocholl. Der Fonds solle ein möglichst breit diversifiziertes Portfolio verfolgen, international investieren, Nachhaltigkeit im Fokus haben.

Ob sich für ein kapitalgedecktes System die Staatsverschuldung lohnt – darüber gebe es innerhalb des Beiratsgremiums aktuell noch keinen Konsens. Ebenfalls eine Frage, deren Beantwortung sich so komplex wie diffizil gestaltet: Soll der Staat die Auszahlung der geleisteten Rentenbeiträge in Form einer Annuität oder als Einmalzahlung gewähren? Denn im Falle einer Wahlfreiheit könne die „hohe Lebenserwartung auf Kosten der niedrigeren Lebenserwartung“ gehen. „Die Gesunden wählen die Annuität, die Kranken die Einmalzahlung“, spekulierte Rocholl und ergänzte: „Das wirft die Frage auf, ob so etwas überhaupt politisch gewollt und durchsetzbar ist?“ Eindeutige Empfehlungen dazu bleibt das Gutachten aktuell schuldig.