
Eiszapfen am Haus
Haus- und Grundstückseigentümer müssen Gehwege und Zufahrten bei Glätte streuen, um Unfälle zu verhindern. Wer seine Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllt, riskiert den Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Zu den Pflichten zählt auch, Eiszapfen, die sich an Regenrinnen bilden, entfernen zu lassen. Bild: Astrid Gast