Wann muss die Wohngebäudeversicherung leisten, wann nicht?

Knapp jede zehnte Beschwerde, die den Ombudsmann 2020 erreichte, drehte sich um die Wohngebäudeversicherung. Wann der Ombudsmann Abhilfe schaffen konnte und wann die Versicherer zurecht die Leistung kürzten, zeigen drei Schadenbeispiele.

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08:05 Uhr | 27. Mai | 2021
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Das Geschäft mit Wohngebäudeversicherungen ist weiter schwierig für viele Versicherer – bei vielen Anbietern übersteigen die Ausgaben die Beitragseinnahmen. Vor allem Leitungswasserschäden werden zu einem immer größeren Kostenfaktor. Entsprechend steigt der Druck auf die Versicherer, die Ausgaben zu reduzieren – eine strengere Prüfung der Leistungsfälle kann hier als ein geeignetes Mittel angesehen werden.  

Eine restriktivere Leistungspolitik lässt sich allerdings nicht aus den Beschwerdezahlen des Versicherungsombudsmannes herauslesen. Insgesamt 1.197 zulässige Beschwerden zur Gebäudeversicherung erreichten Dr. Wilhelm Schluckebier im vergangenen Jahr und damit beinahe genau so viele wie 2019 (1.206), jedoch deutlich weniger als noch 2018 (1.456). Nach wie vor geht dreht sich damit knapp jede zehnte zulässige Beschwerde um die Gebäudeversicherung.  

Nässeschäden werden zum Problem

Nach wie vor ist die Frage, ob ein Leistungsfall vorliegt, Schwerpunkt der eingegangenen Beschwerden. Viele Eingaben thematisierten dabei auch im vergangenen Jahr das Thema Nässeschäden, die infolge von undicht gewordenen Silikonfugen von Duschkabinen oder Badewannen entstehen, wie Schluckebier in seinem vergangene Woche vorgelegten Jahresbericht schreibt.  

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Nach wie vor ist die Frage, ob es sich hierbei um einen bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritt und damit einen Versicherungsfall handelt, rechtlich umstritten, die Entscheidungen der Gerichte fallen höchst unterschiedlich aus.  

Für den Versicherungsombudsmann ist dies eine schwierige Lage, da sich die Versicherer stets auf ein für sie günstiges Urteil beziehen können. Allerdings hebt Schluckebier in seinem Jahresbericht positiv hervor, dass jedoch erste Versicherer dazu übergegangen sind, Versicherungsschutz für diese Schäden anzubieten und dies in ihren Versicherungsbedingungen auch klar formulieren.  

Versicherungsnehmer sollten – um unliebsame Überraschungen auszuschließen – jedoch verhindern, dass es zu einem Versicherungsfall kommt, mahnt Schluckebier. Hierbei helfe es, regelmäßig die Silikonfugen in den Sanitärräumen auf Risse zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern.  

Welche Fälle den Ombudsmann darüber hinaus beschäftigten, lesen Sie in der untenstehenden Bilderstrecke.

Versichert oder nicht – Wie würden Sie entscheiden?