Verbraucherschützer fordern: Mehr Regulatorik gegen Greenwashing

Ein Gütesiegel per Gesetz und straffere Vorschriften für die Beratung: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg pocht auf einer klaren Strategie gegen Öko-Schwindel. Nachholbedarf sieht derweil auch der Vermittlerverband AfW.

Green Bild: Tanaonte

„Bei Finanzprodukten ist Greenwashing an der Tagesordnung“: Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in puncto Öko-Schwindel den Gesetzgeber stärker in der Pflicht. Bild: Tanaonte

„Bei Finanzprodukten ist Greenwashing an der Tagesordnung.“ Mit diesem Statement machte Niels Nauhauser kürzlich Schlagzeilen, als die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage gegen die Deutsche Bank-Fondstochter DWS wegen Öko-Schwindels einreichte. Solange gesetzlich nicht definiert sei, was „nachhaltige Geldanlagen“ genau sein sollen, fügte der Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hinzu, könne auch eine wirksame Aufsicht Greenwashing nicht unterbinden.

Nachhaltigkeit ist „eine Vertrauenseigenschaft"

Nun schlägt Nauhauser erneut in die Kerbe vom grünen Etikettenschwindel: In einem Gastbeitrag für die „Börsenzeitung“ fordert er ein gesetzliches Kennzeichnungssystem und strengere Regularien für die Finanzberatung, um Greenwashing und Fehlberatung einen Riegel vorzuschieben. Denn, so Nauhauser, beim Kauf von nachhaltigen Geldanlagen stünden Verbraucher vor einem Informationsproblem – und dieses bestehe aus drei verschiedenen Ebenen: Wegen fehlender objektiv überprüfbarer Kriterien sei Nachhaltigkeit per se „eine Vertrauenseigenschaft“, damit werde möglichem Öko-Schwindel Vorschub geleistet. Eine Vertrauenseigenschaft sei auch die Nachhaltigkeit einer Geldanlage, denn die Informationen der Anbieter würden keine „verlässliche Informationsgrundlage für Verbraucher“ liefern.

Das dritte Informationsproblem für den Endkunden sieht Nauhauser in der gewerblichen Finanzberatung. Denn deren Qualität sei für den Kunden nicht erkennbar. „Der gewünschten Nachhaltigkeitseigenschaft könnten Berater bereits dadurch entsprechen, indem sie Geldanlagen vermitteln, die nachhaltige Eigenschaften lediglich be­haupten“, führt der Verbraucherschützer aus.

Weder private Garantien oder Ausbildungszertifikate noch private Gütesiegel würden das Informationsproblem lösen. Das Fazit des Verbraucherschützers: Es brauche ein gesetzliches Kennzeichnungssystem für nachhaltige Geldanlagen. Und: Finanzberatung müsse so reguliert werden, dass „sie ausschließlich im Interesse der ratsuchenden Verbraucher erfolgt und sich an deren Bedürfnissen ausrichtet“.   

Präferenzabfrage ist kein Problemlöser

AfW-Vorstand Norman Wirth sieht das ähnlich. Er sieht aktuell noch etliche Stellschrauben, an denen in puncto Nachhaltigkeit von Anlageprodukten und Präferenzabfrage in der Beratung gedreht werden müsse. „Ausnahmsweise kann ich Herrn Nauhauser einmal nicht vehement widersprechen“, erklärte er auf procontra-Nachfrage und erklärte weiter: „Er zeigt Probleme auf, die wir ebenfalls bei der Umsetzung der Regulatorik in Bezug auf Nachhaltigkeit sehen.“

Wegen der teils noch unklaren gesetzlichen Vorgaben sei es für die Produktgeber „sehr schwierig“, ihre Produkte vergleichbar und nachvollziehbar einzuordnen und zu beschreiben. Das habe mit Greenwashing allerdings nicht wirklich etwas zu tun. „Die Keule Greenwashing wird mir viel zu schnell hervorgeholt“, so Wirth. Die seit August bestehende Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen sei bislang kein Problemlöser. „Zwar werden hier Präferenzen auf einem recht komplizierten Weg abgefragt, aber die passenden Produkte stehen häufig noch nicht zur Verfügung.“ So sollten im besten Fall die Präferenzen der Kunden mit dem passenden Produktuniversum „gematcht“ werden. Dennoch gibt sich der AfW optimistisch: Im Laufe der kommenden Monate rechnet der Verband in diesem Punkt mit einem deutlichen Schub.