Finanzanalytiker Volker Looman kommt in einem Modellfall zum Schluss, dass bei den Auszahlungsoptionen für eine vom Chef spendierte Betriebsrente eine lebenslange Sofortrente noch am besten abschneidet, obwohl selbst zum 90. Geburtstag eine negative Rendite nach Steuern und Sozialabgaben herauskam. „Dennoch sind die geschenkten Betriebsrenten großer Konzerne für ihre Empfänger ein Geschenk des Himmels“, so der Finanzanalytiker.
Arbeitgeber stellt die Gratis-bAV zunehmend vor eine heftige Herausforderung, schließlich müssen die Versorgungspläne langfristig abgesichert werden, und das bei anhaltend niedrigen Zinsen. Darum planen derzeit etwa 50 Prozent der deutschen Unternehmen, ihre Betriebsrentensysteme 2022 zu verändern. Vor allem geht es darum, die Versorgungspläne zu harmonisieren und finanzielle Risiken zu verringern.
Größere Firmen haben bAV fest integriert
Das geht aus der Studie „Betriebliche Altersversorgung 2021“ des HR- und bAV-Lösungsanbieters Lurse hervor. Untersucht wurde die Lage der arbeitgeberfinanzierten bAV in 55 großen und mittelständischen Unternehmen (22 Prozent in der Betriebsgröße bis 1.500 Mitarbeiter; alle anderen noch größer) aus allen für Deutschland wichtigen Branchen. In 75 Prozent der Betriebe besteht ein Tarifvertrag mit Gültigkeit auch für die bAV, in knapp 13 Prozent ein Haustarifvertrag und in den restlichen knapp 13 Prozent kein Tarifvertrag.
Genutzt werden unterschiedliche Pläne, je nachdem, ob sie für tarifliche oder außertarifliche Mitarbeiter gedacht sind, berichtet Miroslaw Staniek, Managing Partner bei Lurse. Insgesamt berücksichtigt die Studie 111 zum Teil miteinander kombinierte Versorgungspläne. Davon werden 61 rein von den Arbeitgebern und 70 – obligatorisch oder freiwillig – von den Arbeitnehmern finanziert. In 29 Fällen handelt es sich um Matching-Modelle, zu denen Arbeitgeber Zuschüsse leisten, sofern sich die Mitarbeiter für Entgeltumwandlung entscheiden. Dieses Modell funktioniert auch in kleineren Betrieben und bei Geringverdienern.
Mehrere Durchführungswege im Programm
Wenig überraschend nutzen die überwiegend großen Firmen zu 75 Prozent eine oder mehrere Ausprägungsformen der Direktzusage als Durchführungsweg für ihre bAV. Dabei überwiegen Direktzusagen deutlich, bei denen das Funding über ein CTA (Contractual Trust Arrangement) oder eine Rückdeckungsversicherung erfolgt (85 Prozent). Direktversicherungen werden zu 47 Prozent genutzt, Pensionskassen zu 22 Prozent, Pensionsfonds zu 13 Prozent und U-Kassen zu 20 Prozent – Mehrfachnennungen erlaubt.
Die überwiegende Mehrheit (93 Prozent) bietet offene Versorgungspläne als beitragsorientierte Leistungszusage (BoLZ). Der Anteil der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) geht massiv zurück (27 Prozent – Mehrfachnennung erlaubt). „Seit 2018 hat keines der befragten Unternehmen BZML-Versorgungsplan eingeführt, für den der vollständige Beitragserhalt charakteristisch ist“, so Staniek. In vielen Fällen berechne sich die BoLZ-Leistung aus einer 70- bis 90-prozentigen Beitragsgarantie.
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BoLZ im Kommen – aber wie konkret?
Beitragsorientierte Zusagen sind als Baustein- oder als Kapitalkontenpläne gestaltet. Bei Bausteinplänen wird der Beitrag direkt in eine Leistung umgerechnet (Garantiezins: im Schnitt 1,2 Prozent), bei Kapitalkontenplänen durchschnittlich 0,9 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Kapitalkontenpläne sieht eine Mindestverzinsung von null Prozent vor (Beitragserhalt).
Wird bei Kapitalkontenplänen mehr versprochen, sind es im Schnitt zwei Prozent. „Gegenüber dem Jahr 2018 ist dieser Wert um einen ganzen Prozentpunkt gesunken“, so Staniek. Langfristig erwarten die Firmen bei der BoLZ beine Überschussbeteiligung (inklusive Garantiezins) zwischen 2,7 und 3,4 Prozent.
Massive Änderungen in diesem Jahr
Mehr als die Hälfte (55 Prozent) aller Unternehmen haben laut Studie in den vergangenen drei bis fünf Jahren die bAV-Versorgungspläne geändert, davon haben fast zwei Drittel die Garantie- und Mindestzinsen gesenkt. Für die kommenden 12 Monate kündigt jedes zweite Unternehmen Anpassungen an. Die meisten (60 Prozent) wollen ihre Angebote harmonisieren und Risiken reduzieren, insbesondere bei Garantien und Zinsen.
Die Studie hat auch die durchschnittliche bAV-Leistung der arbeitgeberfinanzierten bAV für vier Mitarbeitergruppen ermittelt: Sachbearbeiter erhalten nach 42 Jahren im Schnitt eine Eintrittsrente von 4,8 Prozent des letzten Bruttoeinkommens (Spanne: 3,2 bis 6,7 Prozent). Bei Professionals sind es 4,7 Prozent (nach 32 Jahren), im Management 6,7 Prozent (nach 22 Jahren) und bei Top-Executives 7,9 Prozent.
Sachbearbeiter: 4,8 Prozent des letzten Brutto als bAV
„Die Ergebnisse zeigen, dass die arbeitgeberfinanzierte bAV nicht wesentlich zur Schließung der Rentenlücke im Alter beiträgt; für eine gute Absicherung müssten die Leistungen mehr als verdoppelt werden“, so Staniek. Zur Ergänzung eigneten sich Matching-Pläne, die von 44 Prozent der Unternehmen genutzt werden, und Angebote zur Entgeltumwandlung mit Opting-out-Optionen, bei denen 63 Prozent der Arbeitnehmer mitmachten.
Mehr als ein Drittel der Unternehmen nutzt Matching-Pläne, bei denen sich die Höhe der Arbeitgeberbeiträge nach der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge bemisst. Die Beteiligungsquote an Matching-Plänen liegt dabei laut Studie mit besagten 63 Prozent fast doppelt so hoch wie bei rein arbeitnehmerfinanzierten Plänen (33 Prozent).
bAV: wichtige Zusatzleistung mit modernisierter Verwaltung
Fazit: Arbeitgeber größerer Firmen messen der bAV große Bedeutung zu – trotz des erhöhten Administrationsaufwandes durch gesetzliche Auflagen. Für 67 Prozent der befragten Unternehmen ist die bAV eine wichtige Zusatzleistung. Jede zweite Firma (51 Prozent) glaubt, dass der bAV-Stellenwert als Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung weiter deutlich zunehmen wird (aktuell: 36 Prozent).
Knapp drei Viertel der Firmen greifen bei Beratung und Verwaltung auf externe Dienstleister zurück. In zwei Drittel der Unternehmen wird die bAV-Administration schon jetzt durch eine digitale Plattform unterstützt, weitere 20 Prozent planen die Einführung – mitunter aber an Maklern vorbei.
Die Tools leisten gute Dienste vor allem bei der Bereitstellung von Informationen über den individuellen Versorgungsstand sowie allgemein zur bAV (Versorgungspläne, Teilnahmeunterlagen). Nachholbedarf bestehe bei Schnittstellen zu extern Beteiligten.
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